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Das neue Zahlungssystem SEPA

30. Oktober 2013

Der Begriff „SEPA“ schwirrt in aller Munde. Viele Banken, Versicherungen sowie andere Unternehmen und Firmen weisen schon jetzt daraufhin, dass das neue Zahlsystem SEPA ab dem 1. Februar 2014 an den Start geht. Dabei steht SEPA für Single Payments Area, was auf Deutsch heißt: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Mithilfe dieses Zahlungssystems soll der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr wesentlich vereinfacht werden, sodass europaweite Überweisungen sowie Lastschriften einfach, sicher und günstig möglich sind.


Am 1. Februar 2014 ist es soweit und das neue Zahlungssystem SEPA geht an den Start. Hier wird SEPA-Überweisungen schnell erklärt.


Für Verbraucher bedeutet die Einführung des Zahlungssystems, dass sich die Bankverbindungsdaten ändern werden. In der neuen internationalen Kontonummer sind die bisherige Kontonummer und die Bankleitzahl aufgegangen, und zwar in der sogenannten IBAN (International Bank Account Number). Diese besteht aus Ziffern und Buchstaben.

In Deutschland hat die IBAN insgesamt 22 Stellen und beginnt mit dem DE für Deutschland. Alsdann folgt eine zweistelle Prüfzahl, die achtstellige Bankleitzahl und die Kontonummer.

Ab Februar 2014 muss die IBAN bei Überweisungen angegeben werden. Bis Februar 2016 werden aber einige Banken und Sparkassen einen kostenlosen Service anbieten, bei dem die Kontonummer und die Bankleitzahl errechnet werden. So ist bis zum Jahr 2016 neben der IBAN für grenzüberschreitende Überweisungen auch noch eine BIC (Bank Identifier Code) erforderlich. Hierbei handelt es sich um eine international gültige Bankleitzahl, die entweder aus acht oder elf Stellen besteht.

Verbraucher finden ihre IBAN und BIC auf ihrem Kontoauszug oder können diese bei ihrer Bank erfragen. Darüber hinaus werden diese Daten auch auf neuen Bankkarten auf der Rückseite vermerkt. Des Weiteren sollten Verbraucher wissen, dass sie in keiner Weise aktiv werden müssen. Laufende Lastschriften oder Daueraufträge müssen nicht geändert werden. Lediglich Selbstständige, Unternehmen, Behörden und Vereine müssen ihre Zahlungssysteme auf SEPA umstellen.

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