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Was tun bei falschen Kontodaten bei der SEPA-Überweisung?

06. November 2013

Im kommenden Jahr ist es soweit: das SEPA-Zahlungsverfahren wird im Februar 2014 zumindest schon einmal für Unternehmen und öffentliche Kassen sowie Behörden zum Alltag. Für Verbraucher gibt es noch eine Schonfrist, die dann auch spätestens zum Jahre 2016 endet. Dann muss ausnahmslos jeder das SEPA-Verfahren für Transaktionen nutzen.

Bisher war es so, dass Bankkunden bei Überweisungen neben dem Empfänger und dem Betrag, eine Kontonummer und eine Bankleitzahl angeben mussten, um dass das Geld auch sicher bei dem Empfänger ankommt. Diese werden nun durch eine IBAN-Nummer, die für die bisherige Kontonummer steht, und eine BIC bzw. einem SWIFT-Code, der für die Bankleitzahl beim SEPA-Verfahren eingesetzt wird, ersetzt.

Doch was tun, wenn Mann oder Frau beispielsweise einen Zahlendreher in der doch für uns noch ungewohnten langen Nummer hat und das Geld beim Empfänger nicht ankommt?
Wie bisher auch üblich, wird das Geld im Normalfall auf das Konto zurück gebucht werden. In jedem Fall sollten Sender und Empfänger die Kontobewegungen beobachten. Sollte das Geld bei keinem der Beiden ankommen, so kann der Sender seiner Bank einen sogenannten Nachforschungsauftrag in Auftrag geben, die dann jede Zahlungsstelle einzeln rückverfolgt.

Dieser Service wird von allen Banken und Sparkassen angeboten, ist aber nicht immer kostenfrei. Je nach Bank variiert der Preis zwischen 5 bis 25 Euro pro Auftrag. Bei einigen Banken ist er kostenfrei. In jeder Hinsicht sollte der Bankkunde vorab bei seiner Bank etwaige Kosten nachfragen.

Quelle: welt.de