Um die Wertermittlung von Immobilien zu ermitteln, wird das Sachwertverfahren angewandt. Das Sachwertverfahren ist in Deutschland per Gesetz geregelt, §§ 21 bis 25 WertV. Zunächst wurde das Sachwertverfahren auch bei Wohnimmobilien angewandt, da es hier aber weitere Faktoren wie Mieteinnahmen zu berücksichtigen gibt, wird es heute in der Regel nur noch bei nicht am Mietmarkt gehandelten Immobilien eingesetzt. Die genaue Berechnung wird allerdings sehr unterschiedlich gehandelt. Wesentlich für die Banken ist in der Regel, inwieweit der Wiederverkaufswert eingeschätzt wird.
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