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Glossar: Non-Financial Covenants

Als Non-Financial Covenants werden Positiv-, Negativ- oder die sogenannte Pari-passu-Klausel bezeichnet, bei der andere Gläubiger keine Sicherheiten mehr stellen dürfen, sofern keine Gleichstellung des Kreditgebers erfolgt.

Zu den Non-Financial Covenants gehören zudem die Material Adverse Change-Klauseln, die mit Beispielen einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation Maßnahmen von kreditgebenden Instituten wie eine Kreditkündigung nach sich ziehen können. Zudem können Material Adverse Change-Klauseln zur Nachbesicherung des Kreditnehmers verpflichten.

Eine weitere Gruppe von Klauseln sind die Cross-Default-Klauseln, bei der der Kreditnehmer sich verpflichtet, bestimmte Informationen an den Kreditgeber zu übermitteln. Zu den Informationen können Quartalsberichte zählen. Sollte der Kreditnehmer vertragsrechtlich verstoßen, so kann der Kredit gekündigt werden.

Siehe auch:
CovenantsFinancial Covenants