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Geldautomaten: Kartellamt droht Banken mit Verfahren

23. Juni 2011

Banken sind seit dem 15. Januar 2011 verpflichtet, Gebühren für Fremdabhebungen an Geldautomaten auszuweisen. Banken und Sparkassen sollten zudem auf Drängen des Kartellamtes ihre Preise für Fremdabhebungen senken. Privatbanken haben sich daraufhin auf einen Maximalpreis von 1,95 Euro pro Transaktion geeinigt. Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken halten jedoch bis heute an höheren Gebühren fest.

Die bisher geltenden Preise für Fremdabhebungen sind nach Ansicht des Kartellamts immer noch zu hoch, vor allem in ländlichen Gegenden sind, gegenüber den Preisen in Städten, die Gebühren kaum gesunken. Deshalb drängt das Amt (Kartellamt) erneut auf eine Preissenkung.

Sollten die betroffenen Banken und Sparkassen ihre Preise nicht angemessen senken, so erwägt das Kartellamt eine Einleitung von Verfahren, wie Kartellamtspräsident Andreas Mundt mitteilte: „In ländlichen Regionen, in denen die Kunden nur schwer ausweichen können, lässt die Entwicklung weiterhin zu wünschen übrig. Sollte sich das nicht ändern, bleibt die Einleitung von Verfahren eine Option“.

Die Preise der Privatbanken sollen dem Kartellamt dabei als Orientierung dienen, wie das Wettbewerbsamt verlauten ließ: „Die Gebühr der Privatbanken ist bei der Analyse eine wichtige Richtschnur. In der Diskussion über Kosten und kostendeckende Gebühren liefert sie eine Benchmark“.

Quelle: focus.de

Siehe auch:

Bundeskartellamt setzt Ultimatum für Banken
Fremdabhebungen an Geldautomaten künftig billiger