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Beamtendarlehen zur Kreditablöse – Teure Kredite ablösen

22. Dezember 2010

Kreditablöse, Umschuldung und Finanzierung – das sind die hauptsächlich gewählten Verwendungszwecke des Beamtendarlehens. Welche Unterschiede gibt es? Wann ist das Beamtendarlehen zur Kreditablöse sinnvoll?
Oftmals stellen uns Kunden viele ähnliche Fragen, die wir Ihnen hiermit gern beantworten möchten. Nachfolgend wird deshalb auf das Beamtendarlehen zur Kreditablöse bzw. Umschuldung sowie zur Finanzierung näher eingegangen.

Beamtendarlehen zur Kreditablöse

Das Beamtendarlehen eignet sich dann zur Kreditablöse, wenn Kunden vorzeitig einen Kredit beenden bzw. ablösen möchten. Sie als Kunde haben bei der Kreditablöse, oftmals auch Umschuldung genannt, die Wahl: entweder Sie zahlen den Restbetrag beim abzulösenden Kreditinstitut selbst ein oder lassen es durch die ablösende Bank durchführen.

Wichtig ist, dass das abzulösende Kreditinstitut zu einer Ablösung bereit ist. Sollte dies nicht so sein, ist uns leider eine Kreditablöse nicht möglich. Dies ist jedoch nur äußerst selten der Fall, meistens dann, wenn weitere Verpflichtungen seitens des Kunden gegenüber dem abzulösenden Kreditinstitut bestehen, die seitens der Bank nicht geschlossen werden können. Das Beamtendarlehen kann bis zu einer Kreditablösesumme von 50.000 Euro eingesetzt werden. In Einzelfällen ist eine höhere Summe ebenfalls möglich.

Der Vorteil bei Einsatz des Beamtendarlehens zur Kreditablöse: Der überführte Restschuldbetrag aufgrund günstigerer Zinsen kann deutlich minimiert werden. Häufig eingesetzt wird das Beamtendarlehen deshalb zur Kreditablösung von teuren Ratenkrediten oder Dispositionskrediten. Derzeit kann ein Dispo bis zu 18 Prozent – bei Überziehung bis zu 20 Prozent-  Zinsen kosten.

Beamtendarlehen zur Finanzierung

Das Beamtendarlehen kann ebenfalls zur Finanzierung eingesetzt werden.
Was finanziert werden soll, bestimmen Sie als Kunde selbst. Ihnen sind dabei keine Grenzen gesetzt. Demnach können Sie sich eine Reise, ein Auto, einen LCD-Fernseher, ein neues Dach, eine Gebäudesanierung usw. finanzieren.
Sie müssen dabei keine Rechenschaft ablegen. Wie beim Beamtendarlehen zur Kreditablöse ist auch hier der Darlehensbetrag auf 50.000 Euro begrenzt.
Die Laufzeiten können ebenso bei festem Zinssatz gewählt werden. Der Festzins ist äußerst gering gehalten.

Detaillierte Informationen zu Aufbau und zu den Vorteilen des Beamtendarlehens finden Sie hier: Fragen und Antworten

Siehe auch:

Kredite ablösen – Dispo ablösen – Ratenkredit ablösen
Dispositionskredit einfach und schnell umschulden