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US-Anwälte verklagen deutsche Banken wegen zu hoher Gebühren

12. Januar 2017

US-Anwälte wollen gemäß Medienberichten zufolge deutsche Banken wegen zu hoher Gebühren im EC-Cash-System verklagen. Schadenersatzklagen wegen angeblicher Kartellabsprachen seien schon in Vorbereitung. Diese sollen demnächst beim Landgericht Frankfurt eingereicht werden. An den Absprachen sollen sich die Sparkassen, Volksbanken, aber auch Privatbanken, wie die Deutsche Bank, beteiligt haben.

Rückforderung der Gebühren bis zu 10 Jahre

Die Kartellabsprachen zielten darauf, die EC-Kartengebühren systematisch zu erhöhen. Vornehmlich klagten große Mineralölkonzerne und Handelsunternehmen, wie bekannt gegeben wurde. Die angeblich zu hohen Gebühren sollen nun rückwirkend für zehn Jahre eingefordert werden.

Händler zahlten bis zum Jahr 2014 einen Festbetrag von 0,3 Prozent des Umsatzes an die entsprechende Bank. Im Jahr 2014 wurden die Banken schließlich vom Bundeskartellamt dazu verpflichtet, mit den Händlern die Gebühren individuell zu verhandeln. Dadurch wurden die Kosten bis zu 40 Prozent gesenkt, wie mitgeteilt wurde.

Gebühren sollen mit Bundeskartellamt abgestimmt worden sein

Gemäß einem Sprecher der fünf großen Bankenverbände soll die frühere einheitliche Gebührenstruktur mit dem Kartellamt abgestimmt worden sein. Ein Verstoß bezüglich des Kartellrechts liege demnach nicht vor. Der Sprecher betonte, dass der Bankenbereich keine Grundlage sieht, welche eine Klage rechtfertigen würde, zumal schon seit Jahren Entgeltabsprachen im EC-Cash-System zusammen mit dem Handelsbereich stattgefunden haben.

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„Ein Kartellrechtsverstoß lag zu keinem Zeitpunkt vor und ist auch vom Bundeskartellamt nicht festgestellt worden“, erklärte der Sprecher. „Offenbar versucht eine amerikanische Klägerkanzlei, einzelne deutsche Handelsunternehmen in Klageverfahren gegen die Kreditwirtschaft hineinzutreiben.“

Quelle: de.reuters.com