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Verbraucherschützer mahnen Banken ab

16. Februar 2011

Immer wieder geraten Banken und Sparkassen ins Visier der Verbraucherzentralen. Oftmals sind hohe Zinsen der Anlass dafür. Wie auch dieses Mal. So hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitgeteilt, dass erst einmal zehn Kreditinstitute aufgrund nicht verbrauchergerechter Klauseln abgemahnt worden sind.

Willkürliche Gestaltung der Zinsen

Zum einen ist die Höhe der Zinsen, die aktuell durchschnittlich bei einer Überziehung des Girokontos bei 11 bis 13 Prozent liegen und zum anderen die willkürliche Gestaltung der Zinsen den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Vzbv-Chef Billen äußerte sich darauf bezugnehmend: “Die Zinshöhe ist das eine Ärgernis, die Willkür bei der Zinsgestaltung das andere“. Ein ebenso kritisch beäugter Faktor ist die Verständlichkeit der Zinsklauseln. Viele der Verbraucher, ob Arbeiter oder Beamte, verstehen, die zum Teil recht kompliziert verfassten Bedingungen nicht.

Zinsklauseln nicht rechtmäßig verfasst

Zudem sind einige Klauseln nicht rechtmäßig verfasst und verstoßen gegen gesetzliche Vorgaben. So werden zum Beispiel Zinsen willkürlich angepasst, obwohl es einen Referenzzins gibt. Demnach können Zinsen dann angepasst werden, wenn sich dieser in der Höhe verändert. Jedoch muss hier eine lineare Anpassung stattfinden.

Kopplung der Zinsen an einen Referenzzins

Seit Juni 2010 wurde mit Einführung der Verbraucherkreditrichtlinie die Kopplung der Zinsen an einen Referenzzins beschlossen. Zumeist handelt es sich beim Referenzzins um den Drei-Monats-Euribor oder dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB). Seit Mai 2009 liegt der EZB bei konstantem ein Prozent, wohingegen der Euribor auf drei Prozent gestiegen ist.

Wucherzinsen bei Dispositionskrediten

Schon im Jahr 2010 hatte Finanztest die Wucherzinsen bei Dispokrediten von mehr als 100 Banken untersucht. Zinsen über 18 Prozent wurden teilweise ausfindig gemacht, jedoch ohne Einkalkulierung einer möglichen Überziehung. Überziehungen kosten den Verbrauchern oftmals mehr als 20 Prozent Zinsen. Einige Banken senkten daraufhin minimal ihre Zinsen, andere wiederum erhöhten sie.

Deckelung der Überziehungszinsen gefordert

Verbraucherschützer sowie der Verbraucherverband fordern deshalb zunehmend eine Deckelung zwischen Überziehungszinsen und den für Kreditinstitute maßgebenden Zinsen. Die Banken hingegen sehen diese Forderung für nicht gerechtfertigt und verweisen auf die Wahl der Verbraucher andere Kreditarten mit günstigeren Konditionen beantragen zu können.

Günstige Kredite vergleichen

Kredite mit günstigeren Konditionen gibt es sehr viele, jedoch sollten diese gut miteinander verglichen werden. So sind Ratenkredite oder ein Beamtendarlehen oftmals um ein Vielfaches günstiger als ein Dispositionskredit. Der öffentliche Dienst einschließlich Beamte und Beamtenanwärter profitieren jedoch von den attraktiveren Konditionen des Beamtendarlehens, da sie eine nahezu unkündbare Arbeitsanstellung besitzen und dem Unternehmen somit die nötige Sicherheit geben.

Quelle: stern.de

Siehe auch:

Dispokredit wird teurer – Beamtendarlehen wird günstiger
Dispositionskredit ausgleichen und erheblich sparen
Der Dispositionskredit – der teuerste Kredit Deutschlands