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Beihilfesatz für Beamte darf nicht gedeckelt werden

17. Februar 2011

Nach Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, ist eine Deckelung des Beihilfesatzes für Beamte nicht rechtmäßig.

Hintergrund des Koblenzer Urteils

Ein Beamter legte Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz ein, nachdem sein Dienstherr sich weigerte, ihm mehr finanzielle Unterstützung als sogenannte Beihilfe zu gewähren. Der Beamte musste sich aufgrund eines Hörschadens zwei Hörgeräte für mehr als 5.000 Euro kaufen. Jedoch wurde ihm nur pro Ohr 1.025 Euro als Beihilfezuschuss gewährt.  Der Dienstherr berief sich auf den Höchstsatz in der Bundesbeihilfeverordnung. Der Beamte hingegen auf das Vorliegen eines Härtefalls, da er die hohen Kosten nicht allein tragen könne.

Zugunsten des Klägers entschieden

Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied zu Gunsten des Klägers, da der Dienstherr die Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten einzuhalten hätte. Dies bedeutet eine Sicherstellung des Lebensunterhaltes der Staatsdiener auch bei Krankheit oder sonstigen Belastungen. Da die Beihilfeverordnung keine Härtefallregelung aufweist, ist der Höchstsatz somit nicht rechtens, wie das Gericht urteilte.

Quelle: rundschau-online.de