Die Bürgschaft ist eine Verbindlichkeit zwischen zwei Privatpersonen. Dabei übernimmt der Bürge die Zahlungspflicht der zweiten Person gegenüber dessen Verbindlichkeiten im Falle eines Zahlungsausfalles. Dabei muss seitens des Kreditgebers bei der Rückforderung allerdings zuerst der Hauptschuldner in die Zahlungspflicht genommen werden. Kann der Hauptschuldner dieser Zahlungspflicht nicht mehr nachkommen, tritt automatisch die Zahlungspflicht des Bürgen in Kraft. Häufig werden Bürgschaften in privaten oder familiären Verhältnissen übernommen. Bürgschaften können für unterschiedliche Verbindlichkeiten übernommen werden, dies können materielle Dinge sein, aber auch die Inanspruchnahme eines Wohnraumes, sprich ein Mietverhältnis. Wird seitens der Bank eine Bürgschaft eines Ehepartners verlangt, dieser aber gar kein eigenes Einkommen erzielt, dann spricht man in diesem Fall von einer sittenwidrigen Bürgschaft.
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