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Beamtendarlehen und Baufinanzierung – Oft missverstanden

14. Juni 2015

Eine Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung wird in der Regel zur Finanzierung, Sanierung und Errichtung eines Wohneigentums verwendet. Dabei wird zwischen der privaten und der gewerblichen Baufinanzierung unterschieden. Im Bereich der privaten Baufinanzierung wird gewöhnlich eine Immobilie durch eine Privatperson oder eine Lebensgemeinschaft finanziert. Dabei können Rücklagen wie Sparguthaben, Wertpapiere, sonstige Eigenleistungen oder Darlehen zum Einsatz kommen.

Darlehen können durch Banken, Bausparkassen, Kreditinstitute zum Wiederaufbau, Landesförderungsinstitute oder Versicherungsgesellschaften vergeben werden. Mit dem Beamtenkredit kann somit beispielsweise eine Immobilie saniert werden.

Aber Achtung! Das Beamtendarlehen stellt keine Baufinanzierung in Form eines Baukredits oder einer sonstigen Immobilienfinanzierung dar. Das Beamtendarlehen ist ein Konsumkredit, der frei ohne Verwendungszweck vom Kunden eingesetzt werden kann.

Voraussetzung ist eine Zugehörigkeit der Darlehensnehmer zum öffentlichen Dienst. Demnach können Beamte, Beamtenanwärter, Akademiker, Angestellte sowie Berufssoldaten und Richter im Bund das Beamtendarlehen beantragen. Die mit dem Berufsstatus verknüpfte hohe Sicherheit erlaubt es, das Beamtendarlehen mit niedrigen Zinssätzen trotz höherer Kreditsumme bis zu 100.000 Euro auszustatten. Dadurch kann eine Sanierung eines Gebäudes, einer Wohnung oder eines Grundstückes oftmals günstig vollzogen werden.

Da das Beamtendarlehen an eine Lebensversicherung untrennbar gebunden ist,
ist zudem ein Schutz im Todesfall für die Angehörigen im Regelfall gewährleistet. Zudem erfolgt eine Rückzahlung des Beamtendarlehens indirekt durch die monatliche Beitragszahlung für die Kapitallebensversicherung genutzte Beamtendarlehen komplett tilgen.