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Basiskonto: Recht auf Girokonto für Jedermann

28. Oktober 2015

Die Verbraucherrechte im Finanzmarktbereich sollen mehr Beachtung finden. Dazu wurde am 28. Oktober 2015 im Bundeskabinett der Regierungsentwurf für ein neues Zahlungskontengesetz beschlossen. Dieses soll Vorteile wie mehr Transparenz und leichtere Kontowechsel zu einer anderen Bank bringen. Verbraucher sollen in Zukunft auch die Kosten und Entgelte von Girokonten besser vergleichen können.

Der neue Gesetzentwurfs beinhaltet auch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein Basiskonto für alle Verbraucher „Recht auf Girokonto für Jedermann“.

Damit erhalten alle den Zugang zu den grundlegenden Zahlungsfunktionen. Das gilt auch für diejenigen, die bisher kein Konto eröffnen durften. Durch das neue Gesetz wird eine EU-Richtlinie nun auch in Deutschland eingeführt.

Kontovergleich und Wechsel wird vereinfacht

Zahlungsdienstleister werden künftig die Pflicht haben, ihren Kunden alle Informationen über die Kosten und Entgelte für kontobezogene Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Über Vergleichswebsites sollen Konditionen für Zahlungskonten einfacher recherchiert und verglichen werden können. So können Verbraucher selbst die Marktlage überblicken und das für sie günstigste Zahlungskonto ausfindig machen. Auch ein Wechsel von einem zu einem anderen Zahlungsdienstleister wird für Kunden einfacher werden, wodurch sich insgesamt auch der Wettbewerb erhöht.

Mit dem neuen Gesetz wird auch der sogenannte Kontrahierungszwang eingeführt. Das heißt, dass alle Kreditinstitute, die Dienstleistungen im Zahlungsverkehr für Kunden anbieten, Angebote für Basiskonten haben müssen. Damit können dann alle grundlegenden Zahlungsdienste wie Ein- oder Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und das Zahlungskartengeschäft möglich sein. Die Entgelte für diese Dienstleistungen müssen angemessen sein.

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Ablehnungsgründe gesetzlich festgelegt

Es gibt allerdings dennoch gesetzlich festgeschriebene Gründe, bei denen Kreditinstitute einem Kunden ein Basiskonto versagen können. Das trifft dann zu, wenn der Kunde schon ein Basiskonto mit allen damit verbundenen Funktionen im Inland besitzt oder nachweislich strafbares bzw. ungesetzliches Verhaltens des Kunden vorliegt. Das Basiskonto kann auch dann abgelehnt werden, wenn bei einem früher geführten Basiskonto ein Zahlungsverzug eingetreten und das Konto daraufhin gekündigt worden ist.

Bei einer Ablehnung hat der Verbraucher das Recht, sich an ein Zivilgericht oder eine Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Zusätzlich wird bei der BaFin ein neues Verwaltungsverfahren entstehen, mit dessen Hilfe Verbraucher ihre Ansprüche kostengünstig und wirksam geltend machen können.

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