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Änderungen für Verbraucher zum 1. Mai 2016

03. Mai 2016

Telefonieren und Internet wird im EU-Ausland günstiger

Schon ab dem 30. April gelten neue EU-Vorschriften für die Höhe der Roaming-Gebühren. Danach können Telefonanbieter maximal 5 Cent pro Minute mehr bei Telefongesprächen und 2 Cent mehr für sms berechnen. Für das Internet können maximal 5 Cent pro Megabyte berechnet werden, zuzüglich der Mehrwertsteuer.

 

Schockierende Bilder und Warnhinweise auf Zigarettenpackungen

Eine weitere neue EU-Richtlinie betrifft die Abbildungen auf Zigarettenpackungen. Die schockierenden Bilder etwa von einer schwarzen Raucherlunge sind in anderen Ländern bereits üblich. Sie zielen darauf, noch mehr Menschen vom Rauchen abzubringen. Diese Warnhinweise sind zwar heute schon vorhanden, bis zum 20.Mai müssen sie dann aber 65% der Vorder- und Rückseite der Packungen einnehmen.

Auch dürfen nun keine Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen angeboten werden, die mit Aromen wie Vanille oder Schokolade versetzt sind. Diese Aromen überdecken die Bitterstoffe und können junge Leute so leichter zum Rauchen verführen.

Keine Vermietung ganzer Wohnungen mehr in Berlin

Auch in der Hauptstadt gibt es Veränderungen. Die eigene Wohnung darf nun ohne eine konkrete Erlaubnis nicht als Ferienwohnung angeboten werden. Einzelne Zimmer dürfen weiter vermietet werden. Internetportale, die sich auf solche Vermittlungen spezialisiert haben, wie etwa „Wimdu“ oder „Airbnb“, müssen den Behörden auf Anfrage Auskunft über die Vermieter geben.

Durch das neue Gesetz möchte die Stadt Berlin die große Anzahl privater Ferienwohnungen eindämmen und reduzieren. Man hofft, dass sich das positiv auf die steigenden Mieten und den knappen Wohnraum auswirkt.