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Glossar: Abrufphase

Damit man zum Zeitpunkt der Auszahlung flexibel bleiben kann, kann der Versicherte eine Abrufphase in den Vertrag mit aufnehmen. Diese nennt sich auch „Dispositionsphase“ und hat den Vorteil, dass man sich die Police zu einem selbst gewählten Zeitpunkt auszahlen lassen kann. Festgelegt werden muss aber eine bestimmte Zeitstrecke vor Vertragsende, zum Beispiel 5 Jahre. Der Vorteil für die Versicherten besteht darin, dass sie sich dann genau zum Zeitpunkt des Rentenbeginns die Summe auszahlen lassen können.