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Rundfunkbeitrag muss nun jeder zahlen

02. Januar 2013

Ab dem 01. Januar 2013 gilt für alle Haushalte in Deutschland ein neuer Rundfunkbeitrag, der pauschalisiert auf 17,98 Euro pro Monat pro Haushalt festgesetzt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen in dem Haushalt leben oder ob die öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt geschaut werden. Fakt ist, jeder muss die Gebühr zahlen. Eine andere Wahl gibt es derzeit nicht. Auch nicht, sich bei der Rundfunkanstalt abzumelden.
GEZ Gebühren, ab dem 1. Januar 2013 erfolgt eine Abgabe pro Haushalt

Die einzige Möglichkeit, die sich jedoch nur auf Personen mit Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG bezieht, ist die, sich von der Gebühr befreien zu lassen oder diese zumindest zu vermindern. Dazu muss jedoch vorab ein Antrag gestellt werden. Für behinderte Personen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis gilt ebenso eine verringerte Gebühr von 5,99 Euro pro Monat.

Bildquelle: © Marek Gottschalk – Fotolia.com

Ganz von dem Beitrag befreien lassen können sich taubblinde Personen.  Für Unternehmen gilt das Gleiche. Ab sofort wird nicht mehr zwischen der Anzahl der genutzten Medien unterschieden, sondern zwischen der Beschäftigtenanzahl, die Anzahl der Betriebsstätten und der Kraftfahrzeuge. So muss beispielsweise ein Unternehmen mit einer Größenordnung von 50 bis 249 Mitarbeitern monatlich 89,90 Euro an Gebühr zahlen. Für genutzte Autoradios muss ab sofort nun keine Extragebühr gezahlt werden, diese ist in der Gebühr von 17,98 Euro inklusive.

Jetzt kostenlose und unverbindliche Kreditanfrage stellenAllerdings werden Zweitwohnungen gesondert berechnet. Selbstständige, die mit ihrem PC von zu Hause aus tätig sind, zahlen ebenso nur die pauschalisierte Rundfunkgebühr. Der PC muss somit nicht mehr gesondert bezahlt werden. Gleiches gilt für Paare, die unverheiratet sind und die jeder ein oder mehrere Geräte in einem Haushalt angemeldet haben. Ab sofort gilt nur noch der Betrag von 17,98 Euro. Sollten mehrere Haushaltsmitglieder bei der GEZ gemeldet sein, so müssen die sich abmelden um eine Mehrfachzahlung zu vermeiden. Pro Haushalt darf nur ein Mitglied bei der GEZ gemeldet sein, sonst kann es zu Mehrfachzahlungen kommen.

Für Personen, die bisher beispielsweise nur ein Radio oder einen PC angemeldet hatten, für diese wird es nun teurer. Statt den Gebühren für einen PC von 5,76 Euro zu bezahlen, müssen diese nun 17,98 Euro berappen.

Aber wozu das Ganze?

Die öffentlich-rechtlichen Sender sehen die Umstellung als ein zeitgenössischer Schritt, der nötig war. Das bisher geltende Gebührenmodell stammte ursprünglich aus den 50er Jahren. Seit dieser Zeit hat sich die Medienwelt jedoch drastisch verändert. Statt Röhrenfernseher und Radios mit Antennen nutzen Verbraucher nun Smartphones, iPAds, Internet und diverse weitere Medien. Um die Programmvielfalt aller Medien abzudecken wird nun das Gebührenmodell dementsprechend angepasst.

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Ab 01. Januar 2013 wird die GEZ zur „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt. Das Unternehmen bezieht größtenteils seine Daten aus dem privatem Adresshandel. Somit werden persönliche Daten von Verbrauchern, beispielsweise von Zeitschriften oder Gewinnspielen, der GEZ übermittelt. Die eingezogenen Gebühren werden zur Finanzierung der 22 Fernsehsender , 67 Radioprogramme und etlichen Webseiten der öffentlich-rechtlichen Sender eingesetzt. Inwiefern die Gebühren nun detailliert eingesetzt werden, ist bisher nicht oder kaum bekannt. Laut der Aussagen der Sender selber, werden diese überwiegend angeblich zur Finanzierung der Fußballrechte eingesetzt.

Quelle: focus.de