Das Kreditwesengesetz (KWG) ist ein deutsches Gesetz, welches alle Rechtsgrundlagen bezüglich des Kreditwesens regelt und am 01. Januar 1935 ursprünglich in Kraft getreten ist. Eine Neufassung wurde am 01. Januar 1967 bekannt gegeben. Seither wurde das Kreditwesengesetz kontinuierlich geändert. Die letzte Änderung erfolgte am 01. März 2012.
Das Kreditwesengesetz bezieht sich in erster Linie auf Finanzdienstleistungsinstitute, Kreditinstitute und Finanzunternehmen und dient dem hauptsächlichen Zweck, die Kreditbranche aufrecht zu erhalten und zu sichern. Weiterhin dient das KWG dem Schutz für Kreditgeber, die als Gläubiger auftreten.
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