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EU-Kreditrichtlinie über Immobilienkredite: Lockerung 2017

23. August 2017

Seit März 2016 gelten für Wohnimmobilien strengere Regeln bei der Kreditvergabe. Nun will die Bundesregierung die Darlehensvergabe für Häuslebauer vereinfachen und hat dazu am 21. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet, in dem nun Finanz- und Justizministerien „Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung“ festlegen können.

Das Ziel der neuen EU-Kreditrichtlinie ist die Erhöhung der Rechtssicherheit, um die Kreditvergabe für Wohnimmobilien zu erleichtern. Gemäß neuem Gesetz sollen nun auch Wertsteigerungen einer Immobilie mit bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit berücksichtigt werden. Wertsteigerungen können auch durch Renovierungsmaßnahmen und Baumaßnahmen ausgelöst werden. Bisher war stets die Höhe des Einkommens für die Kreditwürdigkeitsprüfung maßgebend. Somit hatten vor allem Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverhältnissen oder geringerem Arbeitslohn schechtere Karten bei der Kreditvergabe. Auch ältere Kreditnehmer hatten es durch die Verschärfung der Kreditrichtlinie schwer, denn sie mussten oft ihre Erben als Bürgen mit einsetzen. Mit der Lockerung der EU-Kreditrichtlinie für Wohnimmoblien kann somit die Kreditvergabe leichter gestaltet werden, denn laut einer BFW-Umfrage hatten etwa 40 Prozent der Immobilienunternehmen über kurzfristige Absagen der Kaufinteressenten berichtet, weil ihnen doch kein Kredit gewährt wurde.

Verschärfung der EU-Kreditrichtlinie 2014 – 2016

Immobilienkredite können derzeit nur erschwert beantragt werden. Grund dafür ist die strenge Umsetzung der neuen EU-Kreditrichtlinie. Die neue EU-Richtlinie (Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (Wohnimmobilienkreditrichtlinie, ABl. L 60 vom 28.2.2014, S. 34)) wurde in Deutschland am 21. März 2016 endgültig durchgesetzt.

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Dabei wurde mitunter als Zielsetzung eine Kredittilgung noch zu Lebzeiten anberaumt. Dies bedeutet, dass vor allem ältere Personen weniger Chancen auf einen Immobilienkredit besitzen, da Banken aufgrund der strengen EU-Vorgaben nun genauer bei der Kreditvergabe hinschauen, ob potenzielle Kreditnehmer den Baukredit auch noch zu Lebzeiten zurückzahlen können. Finanzminister Wolfgang Schäuble will nun nachbessern, denn immer weniger Menschen erhalten einen Immobilienkredit.

Geplante Nachbesserungen

Künftig sollen Personen mit nicht ganz perfekter Bonität ebenso einen Immobilienkredit erhalten können. Zudem sollen Banken nicht mehr ganz so schnell Kreditanfragen ablehnen können, wie Medienberichten zufolge entnommen werden kann. In Deutschland sollen die EU-Richtlinien für die Kreditvergabe deutlich schärfer umgesetzt worden sein, so dass junge Familien und Rentner kaum noch eine Möglichkeit haben, einen Immobilienkredit zu erhalten. Bisher seien die Abschlusszahlen laut Statistiken um bis zu 20 Prozent zurückgegangen.

Bei jungen Familien sieht die Bank häufig die Unsicherheit als Risikofaktor, da junge Familien häufig Kinder zu erziehen haben und demnach sehr oft nur ein Verdiener im Haushalt lebt. Bei älteren Personen spielt das Alter eher eine Rolle, welches dann als Ausschlusskriterium gesehen wird.

Tipp:

Personen, die von der Hausbank abgelehnt worden sind, können bei einer Direktbank versuchen, einen Kredit zu erhalten, da diese laut Medienberichten weniger kritisch aussortieren. Des Weiteren bieten auch einige Versicherungsunternehmen Kredite an.