Eine Zwangsversteigerung wird dann eingeleitet, wenn der Darlehensnehmer nicht mehr zahlungsfähig ist. Die Zwangsvollstreckung erfolgt auf Antrag der Gläubiger beim Amtsgericht und hat den Zweck die volle oder teilweise Schuldsumme aus der Zwangsvollstreckung auszulösen. Zunächst sollte mit der Zwangsvollstreckung der Schuldner zur Zahlung gemahnt werden, die Zwangsvollstreckung wurde als Druckmittel eingesetzt, in der Praxis klappt dies aber in den wenigsten Fällen.
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