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Glossar: Zweckerklärung

Der Begriff Zweckerklärung findet häufig Gebrauch im Zusammenhang mit der Baufinanzierung. Die Zweckerklärung wird in der Bank unterschrieben, da es dafür keine einheitliche Fassung gibt, sollte man sich zuvor gut beraten lassen. Die Zweckerklärung ist ein Bindevertrag zwischen der Grundschuld und dem Darlehen. In ihr soll der Zweck der Grundschuld näher beziffert, bzw. festgehalten werden. Da dies einige Risiken bergen kann, ist ein Notar oder Rechtsanwalt hier vor der Unterschrift ein guter Berater.