Das Vorkaufsrecht sichert dem Vorkaufsberechtigten die Möglichkeit, beim Verkauf einer Sache vor einem Dritten zuerst zu kaufen. Wirtschaftlich gesehen mindert ein Vorkaufsrecht den Wert einer Immobilie, da es schwerer sein kann einen Käufer zu finden. Seitens der Banken bewerten diese das Vorkaufsrecht mit 2%-3% Minderung des Immobilienwertes.
Der Vorkaufsberechtigte kann in dem vom Eigentümer und einem Dritten abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten. Sollte eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen sein, wird diese gegenüber dem Vorkaufsberechtigten unwirksam und er kann die Löschung der Grundbuchschuld beantragen. Belastungen einer Immobilie bedürfen daher vorher immer der Zustimmung des Vorkaufsberechtigten.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen