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Glossar: Kreditwürdigkeit

Heute wird der Begriff Kreditwürdigkeit nur noch selten genutzt, viel mehr kennt man die Bezeichnung Bonität. Unter Bonität versteht man die Eigenschaft aufgenommene Schulden wieder ordnungsgemäß und vereinbarungsgemäß zurückzahlen zu können. Die Bonität muss sowohl bei Personen, als auch bei Firmen nachgewiesen werden. Bei der Prüfung der persönlichen Bonität werden in der Regel ein Arbeitsverhältnis mit regelmäßigem Einkommen berücksichtigt, sowie die Höhe der monatlichen Belastungen und Ausgaben, aber auch das Zahlungsverhalten aus der Vergangenheit. Dabei gibt es keine allgemeinen Grundlagen zur Berechnung der Bonität und jedem steht es frei unterschiedliche Kriterien zugrunde zu legen. Während zum Beispiel Banken die wirtschaftlichen Verhältnisse meist sehr umfangreich prüfen, kann es sein, dass ein Vermieter nur das zurück liegende Mietzahlungsverhältnis prüft, eine Telefongesellschaft nur prüft, ob noch Schulden bei anderen Telekommunikationsunternehmen bestehen.