Im Gegensatz zum Eigenkapital, muss das Fremdkapital zurückgezahlt werden und in der Regel auch verzinst werden. Fremdkapital stammt von Banken und Kreditgebern, Sparkassen und Bausparkassen, Lebensversicherungen und aus öffentlichen Instituten oder Arbeitgebern. Man nennt Fremdkapitalgeber auch Gläubiger. Die Beschaffung von Fremdkapital ist meist mit Kosten verbunden, sie werden unter dem Begriff Finanzierungskosten zusammengefasst.
Fremdkapital wird in der Regel nur befristet bereitgestellt und muss zu einem vereinbarten Datum wieder ausgeglichen, sprich zurückgezahlt, sein.
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