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Zahnzusatzversicherungen richtig vergleichen

13. Oktober 2013

Laut neuesten Studien liegt die Zahnzusatzversicherung an der Spitzenposition der am meisten abgeschlossenen Versicherungen. Der Grund hierfür liegt klar darin, dass Behandlungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt, oftmals im vierstelligen bis gar fünfstelligen Bereich liegen können. Kaum einer kann sich das leisten. Gut, dass es Zahnzusatzversicherungen gibt, die je nach Vertragsbedingungen den Rechnungsbetrag übernehmen oder zumindest zum Teil übernehmen.

Zahnzusatzversicherungen sind die am meisten abgeschlossenen Versicherungen derzeit.

Bildquelle: © comartist.de – Fotolia.com

Eine hundertprozentige Kostenübernahme ist jedoch relativ selten. Im Prinzip gibt es zwei wesentliche Varianten der Kostenerstattung:

1. eine Kostenerstattung, bei der die Versicherung den Teil der Kosten gewährt, den auch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen würden. Dies bedeutet, dass der Festbetrag der Krankenkasse verdoppelt wird.

2. eine Übernahme des Rechnungsbetrages zu einem bestimmten Prozentteil
Egal für welchen Schutz man sich entscheidet, allen gemein ist die Tatsache, dass ein Versicherungsschutz die Gesamtkosten für den Patienten verringert. Doch welche Variante ist nun die Richtige?

Dies hängt ganz davon ab, wie gut bzw. wie schlecht die Zähne des Patienten erhalten sind.
Die meisten Versicherungen haben sich in den ersten vier Jahren eine Deckungssumme geschaffen, bei der sie nur einen bestimmten Geldbetrag dem Patienten zurück gewähren. Zumeist handelt es sich um folgende Staffelung, die sich je nach Versicherung im Höchstbetrag unterscheiden kann:

1. Versicherungsjahr: 250 – 1000 Euro
2. Versicherungsjahr: 500 – 2000 Euro
3. Versicherungsjahr: 1000 – 3000 Euro
4. Versicherungsjahr: 2000 – 4000 Euro

Es gibt jedoch auch schon Versicherungen, die nach dem zweiten Jahr einen unbegrenzten Betrag leisten. Viele Versicherungen aber begrenzen ihren Leistungsbetrag auf vier Jahre. Danach folgt in der Regel eine unbegrenzte Kostenerstattung.

Zudem kommt es darauf an, wie sich die Vorgeschichte des Patienten gestaltet. Sind bereits Parodontosebehandlungen erfolgt, Inlays eingesetzt worden oder bestehen bereits Kronen, Brücken oder Implantate? Liegt derzeit eine Behandlung vor? Wie viele Zähne fehlen bereits?
Je nach Krankenstand der Zähne entscheidet die Versicherung, ob sie den Patienten versichert oder nicht. Viele Versicherungen lehnen Patienten ab, denen bereits mehr als drei Zähne fehlen. Ebenso stellt eine Parodontosebehandlung oftmals ein Ausschlusskriterium dar. Hier trennt sich dann die Spreu vom Weizen.
Als letzten Punkt muss man als Patient den Preis vergleichen, denn nicht selten gibt es hier immense Unterschiede, die von 5 Euro im Monat bis zu knappen 30 Euro im Monat kosten können.

Doch für wen eignet sich nun welcher Tarif am besten?

Personen mit wenigen Zahnproblemen
Personen, dessen Zähne in einem relativ guten Zustand sind, keine Lücken haben und auch keinen Zahnersatz, für diese eignet sich besonders eine Zahnzusatzversicherung, bei der es eine Deckelung der Kosten bis zu vier Jahre gibt. Denn diese sind zumeist sehr günstig ab rund 5 Euro im Monat zu haben. Oftmals ist bei Abschluss eine Übernahme der Kosten seitens der Versicherung erst in 8 Monaten möglich. Demzufolge ist diese Zahnzusatzversicherung für Personen gedacht, die kaum oder nur gelegentlich zum Zahnarzt müssen. Aufgepasst werden sollte hier bei der Übernahmeart der Kosten. Die Variante der prozentualen Übernahme des Rechnungsbetrages kann sich als vorteilhaft erweisen, da die Festzuschüsse der Krankenkassen im Regelfall gering sind. Eine Verdoppelung der Festzuschüsse der Krankenkasse könnte somit nicht viel finanziellen Vorteil bringen.

Beispiel: Ein Implantat kostet etwa 3.000 Euro. Die Krankenkasse übernimmt hier einen Teil von rund 400 Euro. Eine Verdopplung des Festzuschusses würde bedeuten, dass die Versicherung etwa 400 Euro dazugibt. Genau den Teil, den die Krankenkasse gewährt. Dem Patienten bleibt somit noch ein Rechnungsbetrag von etwa 2.200 Euro, den er allein tragen muss. Besonders hier lohnt sich eine Versicherung, die den Rechnungsbetrag zu 50 Prozent oder mehr übernimmt. Somit würde der Patient nach Abzug des gesetzlichen Festzuschusses von rund 400 Euro und der Übernahme der Hälfte des Rechnungsbetrages von 1.500 Euro durch die Versicherung noch 1.100 Euro zahlen. Aufgepasst sollte hierbei aber, ob die Versicherung den Festzuschuss bei ihrer Übernahme mit einberechnet oder exkludiert.

Personen mit mehreren Zahnarztbesuchen im Jahr
Personen, die schon Zahnersatz haben und bei denen mehrmals im Jahr eine zahnärztliche Behandlung ansteht, – sei es wegen Karies, Füllungen, Wurzelbehandlungen und Zahnersatz – aber die bisher bestenfalls weniger als drei Zähne verloren haben und bei denen ebenso bestenfalls noch keine Parodontosebehandlungen erfolgte, sollten sich die Premiumtarife der Versicherungen anschauen. Diese bieten zumeist hohe Prozente bei der Übernahme der Kosten für Zahnersatz, Inlays, Wurzelbehandlungen und auch oftmals für Veneers. Auch hier sollte geschaut werden, inwieweit die Versicherung die Kosten übernimmt, ob mit prozentualer Übernahme der Rechnung oder mit Verdopplung des Festzuschusses der Krankenkassen. Diese Tarife liegen zumeist in der Preisklasse zwischen 8 – 30 Euro.