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Die zehn skurrilsten Gerichtsurteile

09. Oktober 2013

Arbeitsrichter sehen sich häufig mit kuriosen Fällen konfrontiert: Sind Raucherpausen genehmigungspflichtig, wie lange darf ein Mitarbeiter die Toilette besuchen und müssen Piloten einen Hut aufsetzen? Treffen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer wegen solcher skurrilen Streitigkeiten vor Gericht, werden abenteuerliche Forderungen von Arbeitnehmern aufgestellt und Arbeitgeber testen gerne aus, wie weit sie eigentlich gehen können. Im Folgenden werden die zehn außergewöhnlichsten Gerichtsstreitigkeiten im Joballtag vorgestellt.

Hier werden die zehn bizarrsten Gerichtsurteile vorgestellt.

Bildquelle: © eschwarzer – Fotolia.com

Urteil 1: Wie lange darf ein Toilettenbesuch dauern?

Während der Arbeitszeit ist der Toilettengang nicht zu vermeiden, jedoch kann er auch ein Risiko in sich tragen, was der Fall eines bayerischen Polizisten zeigt. Dieser klemmte sich nämlich auf der Toilette in einer Tür den rechten Mittelfinger und verklagte seinen Arbeitgeber auf die Anerkennung eines Unfalls während des Dienstes. Allerdings fiel die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München nicht zugunsten des Polizisten aus, denn auf der Toilette sei er als Privatmann einzustufen.

Urteil 2: Erwerbsminderungsrente wegen Nicht-Erweckbarkeit

Wer morgens nicht aus dem Bett kommt und ein Morgenmuffel ist, der kann seinem Arbeitgeber dieses nicht anlasten. So gab nämlich ein Arbeitnehmer an, dass er an einer morgendlichen Nicht-Erweckbarkeit leide, die er nicht überwinden könne. Der Arbeitnehmer gab an, dass er auch keinen Wecker höre. Ebenso würde er auch nicht die extra neu angeschaffte Stereoanlage (200-Watt-Leistung) wahrnehmen. Da er regelmäßig etwa vier- bis fünfmal im Monat verschlief, verlor er immer wieder seinen Arbeitsplatz. Jetzt kämpfte der Mann sogar um eine Erwerbminderungsrente. Doch das Sozialgericht Dresden erklärte, dass ein Mensch, der sich auf solch einen Grund beruft, mit der kompletten Streichung der Erwerbsminderungsrente rechnen muss. Nachdem das Gericht für den Mann eine Untersuchung in einem Schlaflabor und ein neurologisches Gutachten angeordnet hatte, verlor der Mann seine Klage, da dieses Phänomen auf einem zu spät ins Bett gehen beruhe und dies keine Rentenzahlung rechtfertige.

Urteil 3: Umziehen während der Arbeitszeit

Einige Polizisten sind der festen Überzeugung, dass das Anziehen der Dienstkleidung in die Arbeitszeit fällt. Oftmals gab es Klagen, dass die Umkleide- und Rüstzeit angerechnet wurde. Im Verwaltungsgericht Karlsruhe wurde jetzt eine solche Klage abgewiesen. So hatte ein im Schichtdienst tätiger Streifenbeamter auf eine Gutschrift in Höhe von 15 Minuten je Schicht geklagt. Jedoch befand das Gericht, dass diese dienstvorbereitenden Maßnahmen vor einer Schicht erfolgen müssen. Hingegen wurde der Fall einer OP-Schwester vom Gericht anders bewertet. Diese musste sich aufgrund der hygienischen Verordnungen mehrmals am Arbeitsplatz umziehen und so wurde ihr das Umkleiden im Krankenhaus tatsächlich als Arbeitszeit zugesprochen.

Urteil 4: Raucher müssen zurückstecken

Das Rauchen in den Dienstgebäuden der Stadt Köln ist streng verboten. Zudem haben Mitarbeiter auch keinen Anspruch auf Rauchpausen während der Kernarbeitszeit oder einen Raucherraum. Genau dies ist absolut rechtens, so entschied nämlich das Verwaltungsgericht in Köln.

Ein seit 40 Jahren tätiger Mitarbeiter (61) bei der Stadt Köln klagte und verlangte, dass er während der Kernarbeitszeit in einem Innenraum des Gebäudes rauchen dürfe. Allerdings hatte er mit dieser Klage keinen Erfolg, denn laut Gericht sind lediglich Gänge, wie den Kaffee holen, zur Toilette oder kurze private Gespräche zulässige Arbeitsunterbrechungen.

Urteil 5: Ethische Konflikte

Zahlreiche Mitarbeiter erhalten von ihren Arbeitgebern einen Dienstwagen. Problematisch wird es aber, wenn dies zu ethischen Konflikten führt. Ein Bestattungsunternehmen verlangte von seinem Mitarbeiter, dass er den Leichenwagen als Dienstwagen benutzt. Doch das Landgericht Köln stellte klar, dass es dem Mitarbeiter nicht zumutbar sei, den Leichenwagen aufgrund seines Stellenwertes privat zu nutzen.

Urteil 6: Vertrauensvolle Lästereien

Bei Stammtischgesprächen ist Vorsicht geboten, denn wenn der Arbeitgeber von den Inhalten dieser Gespräche erfährt, kann dies zu Konflikten bzw. Ärger führen. So hatte eine Pflegekraft einer Kollegin bei einem Stammtischtreffen erzählt, dass sie viel über ihren Arbeitgeber berichten zu wisse und das dieser keinen neuen Pflegedienst aufmachen dürfe. Nachdem diese Lästerei bekannt wurde, erhielt die Pflegekraft die fristlose Kündigung. Doch die Kündigung sei laut des Arbeitsgerichts Mainz nicht rechtens, denn das Gesagte sei in einem Vertrauensgespräch gefallen und darüber hinaus sei ein Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, von seinem Arbeitgeber positiv zu denken.

Urteil 7: Diebische Schwangere

Ein bekanntes Sprichwort lautet, dass Dummheit nicht vor Strafe schützt – eine Schwangerschaft allerdings schon. So soll eine Schwangere in Darmstadt bei ihrem Arbeitgeber drei Produkte von McDonald´s geklaut haben. Als Rechtfertigung erklärte die Dame, dass ihr das Essen zustehe. Doch der Arbeitgeber sah dies ganz anders und sprach die Kündigung aus. Der Fall wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt als Diebstahl sogenannter geringwertiger Güter bewertet. Damit war die Kündigung ungerechtfertigt und eine Abmahnung sei völlig ausreichend. Darüber hinaus erklärte das Gericht, dass sämtliche Belastungen von Schwangeren ferngehalten werden müssen, die mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden sind.

Urteil 8: Häufige Toilettenbesuche

Eine Gehaltskürzung ist mit häufigen Toilettengängen nicht zu rechtfertigen. So entschied das Arbeitsgericht in Köln. Dabei hatte der Inhaber einer Anwaltskanzlei die Zeiten minutiös protokollieren lassen, wie lange sich seine Rechtsanwälte auf der Toilette aufhielten. So kam er nach zwei Wochen auf 384 Minuten und es erfolgte ein Abzug vom Gehalt in Höhe von 680 Euro. Der Rechtsanwalt klagte vor Gericht und erklärte, dass er in dieser Zeit an Verdauungsstörungen gelitten hatte. Da sich die Grenze zur Arbeitsverweigerung nicht klar festlegen lasse, wurde dem Mann recht gegeben.

Urteil 9: Zweite Toilette von der Steuer absetzen

Zu den gängigen Praktiken im Berufsalltag gehört auch die Telearbeit, sodass Arbeitnehmer ihre Arbeit zu Hause erledigen können. Allerdings gibt das dem Mitarbeiter noch lange nicht das Recht, seine private Toilette als „zweite Toilette“ steuerlich abzuschreiben. Dies urteilte jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg. So hatte nämlich ein Angestellter des Finanzamtes ein Toiletten-Tagebuch vorgelegt und wollte die steuerliche Absetzung erstreiten.

Urteil 10: Beleidigung aus Versehen

Viele Menschen sind in Bezug auf ihre Familie sehr eitel, was auch eine Auszubildende sehr schmerzlich erfahren musste. So hatte die 19-Jährige auf ein Foto der Freundin ihres Arbeitsgebers gesehen und diese auf 40 Jahre geschätzt. Allerdings war diese erst 31 Jahre alt. Ihr Arbeitgeber, der auch Rechtsanwalt war, fühlte sich zutiefst beleidigt und sprach die fristlose Kündigung aus. Doch das Arbeitsgericht Mannheim befand dies als nicht rechtens und das Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet. Zudem wurde das Ausbildungsverhältnis beendet und das Gehalt noch für einen Monat weiter bezahlt.

Quelle: focus.de