09. Oktober 2011
Während Bundesbeamte ab 2012 wieder Weihnachtsgeld erhalten – und dies nahezu doppelt mit 60 Prozent – erhalten hingegen nicht alle Beamten der Länder eine Sonderzahlung für das Jahr 2011 bzw. 2012.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die einzelnen Bundesländer und eine mögliche Weihnachtsgeldzahlung:
Beamte bis A 11: 4,17 % des Monatsbezugs in die laufenden Bezüge integriert (ca. 50 %).
Beamte ab A 12 mit erstmaligen Anspruch ab 01.01.2005: für 3 Jahre kein Weihnachtsgeld.
Versorgungsempfänger: 2,5 % des Monatsbezugs (30 %).
Monatliche Auszahlung.
Empfänger von Dienstbezügen: 5 % vom Monatsbezug.
Empfänger von Versorgungsbezügen: 4,17 % vom Monatsbezug.
Vorbehaltlich Beamte bis BesG A 6: 60 %.
BesG A 7 – A 8 und Anwärter: 45 %.
Übrige BesG: 30 %.
Versorgungsempfänger bis BesG A 6: 60 %.
BesG A 7 – A 8: 39 %.
Übrige BesG: 22 %.
Quelle: dbb.de
Siehe auch:
Weihnachtsgeld für Bundesbeamte ab 2012
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