20. Februar 2015
Seit dem 01. Januar 2015 ist nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gültig, auf der ein Passfoto des Versicherten angebracht ist. Alle früheren Gesundheitskarten sind beim Jahreswechsel ungültig geworden.
Wenn man medizinische Leistungen in Anspruch nehmen will, muss man seit diesem Jahr die elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Nur sie wird als Versicherungsnachweis anerkannt, so wurde es in der Gesundheitsreform 2004 festgelegt. Die Gültigkeit der bisherigen Krankenversichertenkarte ist Ende 2014 abgelaufen.
Die neue elektronische Gesundheitskarte beinhaltet bisher nur administrative Daten des Versicherten. Dazu zählen der Name, das Geburtsdatum, die Wohnadresse. Auch der Versichertenstatus ist gespeichert. Er gibt Auskunft darüber, ob es sich um ein Mitglied, einen Familienversicherten oder einen Rentner handelt.
Eine Neuerung der elektronischen Gesundheitskarte ist auch das Lichtbild auf der Vorderseite. Damit sollen Verwechslungen und möglicher Missbrauch verhindert werden. Nur Kinder, die jünger als 15 Jahre sind sowie Versicherte, die nicht eigenständig ein Foto erstellen bzw. besorgen können – das wären zum Beispiel pflegebedürftige und bettlägrige Patienten in Pflegeheimen – können auch eine Karte ohne Lichtbild benutzen.
Die Anwendungen der neuen Gesundheitskarte werden nach und nach eingeführt. In Zukunft sollen auch bestimmte medizinische Koordinaten gespeichert werden, die für eine Behandlung nötig sein könnten. Das hängt jedoch vom Wunsch des Versicherten ab.
Quelle: Screenshot http://www.kvs-sachsen.de
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