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Glossar: Umlageverfahren

Die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung finanzieren sich aus Beiträgen. Diese setzen sich zusammen aus einem festgelegten Prozentsatz, der vom Brutto-Einkommen eines Arbeitnehmers abgezogen wird.

Als Umlageverfahren bezeichnet man die Summe, die an den Beitragszahler ausgezahlt wird, welche sich zusammensetzt aus der Höhe der Ausgaben der vorgesehenen Leistungen und den Verwaltungskosten.