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Im Jahr 2015 können Bürger in Deutschland wieder Geld sparen

05. Januar 2015

Im Jahr 2015 gibt es wieder Sparmöglichkeiten, die viele Bürger nutzen können. Im Nachfolgenden werden einige wesentliche Möglichkeiten vorgestellt.

Mindestlohn

Ab dem 01. Januar 2015 gibt es den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Lediglich Branchen, in denen allgemein verbindliche Tarifverträge zur Anwendung kommen, sind vorerst von der Regelung ausgenommen. Sie können bis Ende 2016 ihren Beschäftigten noch niedrigere Gehälter zahlen. Ab dem Jahr 2017 müssen jedoch dann alle Branchen einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zahlen. Praktikanten, die eine Praktikumsstelle ab dem vierten Monat besuchen, Langzeitarbeitslose und Zeitungszusteller sind generell von dieser Regelung ausgenommen.

Arbeitslosengeld II

Zum 01. Januar 2015 steigt der Regelsatz für den Bezug von Arbeitslosengeld II, auch im Volksmund Hartz IV genannt, um 8 Euro pro Monat auf 399 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende an. Paare, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten ab 01. Januar 2015 7 Euro mehr. Hier beträgt der neue Regelsatz 360 Euro pro Person. Erwachsene, die mit im Haushalt anderer Personen leben, erhalten künftig 7 Euro mehr. Dies sind dann 320 Euro pro Monat. 6 Euro pro Monat mehr erhalten Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren. Hier steigt der Regelsatz auf 302 Euro pro Monat. Kinder im Alter von 6 bis unter 14 Jahren erhalten künftig ebenso 6 Euro mehr pro Monat. Der Regelsatz beträgt hier 267 Euro pro Monat. Bei Kindern von 0 bis 6 Jahren steigt der Regelsatz um 5 Euro pro Monat auf 234 Euro.

Elterngeld und Elterngeld Plus

Eltern, deren Kinder nach dem Juli 2015 geboren werden, erhalten Elterngeld, wenn sie in den ersten 14 Monaten selbst die Betreuung des Nachwuchses übernehmen und somit nicht oder nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen.

Eine weitere Variante wäre das Elterngeld Plus, was ab 2015 eingeführt wird. Dann können Eltern bis zu 28 Monate die Betreuung des Kindes selbst übernehmen. Eine Beschäftigung wäre dann nur in Teilzeit möglich, wobei Eltern Elterngeld für 28 Monate, jedoch ebenso nur zur Hälfte erhalten würden.

Zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes kann eine Auszeit bis zu 2 Jahren genommen werden, die in verschiedene Abschnitte aufgeteilt werden kann.

Bisher wurde Elterngeld für maximal 12 Monate gezahlt und auch nur bis zu 65 Prozent des bisherigen Einkommens. Die Mindesthöhe des Elterngeldes lag dabei bei 300 Euro pro Monat, die Maximalhöhe dagegen bei 1.800 Euro pro Monat.

Steuerfreie Geschenke

Ab dem 01. Januar 2015 dürfen Arbeitgeber Geschenke im Wert bis zu 60 Euro an Mitarbeiter oder Geschäftskunden ausgeben, ohne dabei Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Im Wert von 60 Euro muss allerdings die Mehrwertsteuer schon inbegriffen sein. Bisher galt ein Wert von 40 Euro. Sollte Bargeld geschenkt werden, ist dieses voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Zu den Geschenken und Zuwendungen gehören beispielsweise auch Abendessen, die der Arbeitgeber zum Beispiel für eine Besprechung organisiert.

Wechsel der Krankenkasse

Ab dem 1. Januar 2015 gelten um 0,9 Prozent gesenkte Krankenkassenbeiträge. Der gesenkte Betrag kann vollständig oder teilweise von der Krankenkasse als Zusatzbeitrag geltend gemacht werden, den dann der Versicherte zusätzlich zahlen muss. Je nach Krankenkasse können sich dann Unterschiede in den Beiträgen ergeben. Daher lohnt sich ein Vergleich der Krankenkasse. Doch sollte man nicht voreilig die alte Krankenkasse nur wegen eines eventuell höheren Beitrages wechseln. Ein Blick auf den Leistungsumfang und den Zusatzleistungen sollte vorab geworfen werden, denn nicht jede Krankenkasse hat die gleichen Leistungen zum gleichen Tarif.

Höhere Förderung der Rürup-Rente

Ab dem Jahr 2015 soll die Rürup-Rente stärker gefördert werden, in dem das Finanzamt bis zu 80 Prozent der Einzahlungen bis zum geltenden Höchstbetrag anerkennt. Der Maximalbetrag des Sonderausgabenabzugs soll ebenso von derzeit 20.000 Euro auf 24.000 Euro pro Person ansteigen. Dies soll in einem künftigen Gesetzentwurf verankert werden. Die Vorsorgebeiträge von bis zu 19.200 bei alleinstehenden Personen und von 38.400 Euro bei verheirateten Personen können beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

EEG-Umlage auf Strom sinkt

Die EEG-Umlage auf die Energieversorgung soll zum 01. Januar 2015 sinken. Dies wäre das erste Mal seit der Einführung der Umlage im Jahr 2003. Insgesamt soll sich dann der Wert um 0,15 Cent pro Kilowattstunde bei allen Umlagen, Abgaben und Steuern verringern.

Nummernschild kann bei Umzug mitgenommen werden

Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland oder in eine andere Region muss nicht zwangsläufig das Kennzeichen gewechselt werden. Dieses kann ab Januar 2015 weiterhin geführt werden. Bisher mussten Autofahrer ihr Kennzeichen bei einem Umzug wechseln. Dieses kostete nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Dies wird künftig entfallen. Allerdings wird sich der Tarif bei der Kfz-Versicherung nach den Werten des neuen Wohnortes richten.