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Neues Jahr, neue Gesetze und was sich 2015 alles ändert

29. Dezember 2014

Darauf kann man sich verlassen: Neues Jahr, neue Gesetze und Regelungen. Doch was wird alles besser, was ist neu?

Wer bekommt mehr Geld?

Lange war er Thema unzähliger Bundestagsdebatten, ab dem 1. Januar 2015 endlich Wirklichkeit: der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Er entspricht einem Mindestgehalt von 1473 Euro im Monat, bei 40 Stunden Wochenarbeitszeit. Ausnahmen gelten für Langzeitarbeitslose, Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss sowie für Auszubildende und Praktikanten, die unter drei Monate beschäftigt werden. Auch die Hartz IV-Leistungen steigen: Erwachsene Sozialhilfe- oder Hartz IV-Empfänger können ab 1.Januar 2015 acht Euro mehr im Monat ausgeben, also 399 Euro. Kinder bis fünf erhalten fünf Euro, sechs- bis 18-Jährige sechs Euro mehr.

Was wird günstiger?

Bei der Rente sinkt der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung 2015 um 0,2 Prozent auf 18,7 Prozent und soll sich bis 2018 nicht ändern.

Steuern zahlen 2015 manche weniger: Vorsorgeaufwendungen wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können 2015 in höherem Maße als Sonderausgaben geltend gemacht werden, 80 Prozent der nachgewiesenen Aufwendungen.

Die Krankenkassen gehen erste Schritte Richtung Wettbewerb: Ab 2015 können sie ihre Beiträge selbst festlegen. Vorteil für den Verbraucher: Der bisherige Beitrag senkt sich auf 14,6 Prozent. Jedoch kann die Krankenkasse, und das werden sicher alle machen, einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent neu erheben. Genau um die Prozentpunkte, die der Beitrag gesenkt wurde.

Bei den Energiepreisen geht’s endlich mal bergab. Die Stromversorger senken Anfang 2015 ihre Preise.

Was wird teurer?

Sie steigt und steigt: die Pflegeversicherung. Die Leistungsbeträge erhöhen sich um vier Prozent. Die neuen Sätze in vollstationärer Pflege sehen so aus: Stufe I: 1064 Euro, Stufe II: 1.330 Euro und Stufe III: 1.612 Euro. Für alle steigt der Beitrag: um 0,3 Punkte 2015, 2017 um weitere 0,2 Punkte.

Bei der Rente steigt 2015 der steuerpflichtige Rentenanteil auf 70 Prozent. Für Neurentner bleiben somit nur 30 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei, Bestandsrenten betrifft das nicht.

Für Häuslebauer im Saarland und in Nordrhein-Westfalen wird’s teurer beim Erwerb von Wohneigentum: Der Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks kostet höhere Grunderwerbssteuern: 6,5 Prozent des Kaufpreises.

Erleichterungen für Familien und Bedürftige

Inklusion – gelebte Integration wird Wirklichkeit: Hörbehinderte Eltern haben möglicherweise 2015 per Gesetz einen Anspruch auf einen Gebärdendolmetscher, z.B. bei Elternabenden. Und es kommt das barrierefreie Wählen für Sehbehinderte und Blinde: Sie können mit Schablonen ihre Stimme abgeben.

Wer innerhalb der Familie einen Angehörigen pflegt, erhält eine bezahlte Auszeit von 10 Tagen, die Familienpflegezeit. In dieser Zeit kann der Angehörige seine Wochenarbeitszeit reduzieren auf bis zu 15 Stunden. Wer sein fehlendes Einkommen ausgleichen möchte, kann Anspruch auf ein zinsloses Darlehen geltend machen.

Bei der Pflegeversicherung ergeben sich Erleichterungen für Menschen, die zuhause ihre Angehörigen pflegen: Sie können diese besser kurzfristig in einem Heim unterbringen oder ambulant betreuen lassen. Weitere Vereinfachungen: Tages- und Nachtpflege kann im neuen Jahr ungekürzt beansprucht werden, in der ambulanten Pflege gibt’s Unterstützung von einer Haushaltshilfe oder einem Alltagsbegleiter.

Mit dem Elterngeld Plus kommt ab 1. Juli 2015 eine neue Form der staatlichen Unterstützung für Eltern, natürlich einkommensabhängig. Junge Mütter und Väter können nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit weiterarbeiten, erhalten aber trotzdem Elterngeld. Das neue Elterngeld Plus ist zwar nur halb so hoch wie das reguläre, wird aber 12 Monate länger gezahlt.