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Beamte in Sachsen widersprechen Besoldung beim BVerfG

11. Januar 2015

Eine Vielzahl von Beamten in Sachsen will Klage beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Grund dafür ist das aktuelle Besoldungssystem in Sachsen, wie der Landesvorsitzende des Sächsischen Beamtenbundes (SBB), Gerhard Pöschmann, bekannt gab.

Die Besoldung war in früheren Zeiten in Sachsen nach Altersstufen gestaffelt. Rechtlich gesehen war ein solches System jedoch als altersdiskriminierend eingestuft worden. Jüngere Beamte erhielten trotz gleicher Arbeit weniger Geld als ältere Beamte. Der Freistaat änderte das Besoldungssystem ab und vergütete seine Beamten daraufhin gemäß Erfahrungsstufen. Jedoch erhielten betroffene Beamte keine höhere Besoldung. Lediglich eine Entschädigungszahlung von maximal 50 Euro wurde den betroffenen Beamten zugesprochen.

Entschädigungszahlung zeitlich begrenzt

Das Gericht hat zudem eine Begrenzung der Zeitspanne der Entschädigungszahlungen vorgenommen. Diese liegt zwischen dem Inkrafttreten der entsprechenden EU-Richtlinie im Jahre 2006 und der Korrektur der Besoldungsrichtlinien in den jeweiligen Ländern. Damit wurde gemäß dem Gericht eine Korrektur der Besoldungsregelungen rückwirkend zum 1. September 2006 vorgenommen.

Beamtenbund kritisiert zeitliche Begrenzung scharf

Der Beamtenbund kritisierte die zeitliche Begrenzung scharf. „Eine diskriminierende Regelung kann nach unserem Verständnis nicht dadurch aus der Welt geschaffen werden, dass man sie rückwirkend außer Kraft setzt“, teilte der Landesvorsitzende des Sächsischen Beamtenbundes, mit. „Es ist für uns eine Frage des demokratischen Verständnisses, dass angefochtene Regelungen nicht rückwirkend dahingehend geändert werden können, dass eingelegte Rechtsmittel plötzlich ins Leere laufen.“

Rund 11.000 Widersprüche gegen das Besoldungssystem sind eingegangen

Insgesamt landeten rund 11.000 Widersprüche gegen die Besoldung in Sachsen bei den Gerichten, wobei aktuell noch 5.500 Widersprüche davon auf Eis liegen. Etwa 4.000 Beamte reichten direkt Klage gegen das Besoldungssystem im Freistaat ein.

Quelle: dnn-online.de