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Gericht entscheidet über Beamtenbesoldung

19. September 2013

Derzeit klagen 750 Beamte, darunter auch 500 Polizeibeamte, eine rückwirkende Besoldung über drei Jahre gegen das Land Schleswig-Holstein ein. Sollten die Beamten beim Gericht Recht bekommen, so drohen dem Land Nachzahlungen in Millionenhöhe.

Hintergrund der Klagen ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Jahre 2009, als es die Staffelung der Beamtenbesoldung nach dem Lebensalter als nicht rechtens erklärte. Für den EuGH stellte dies eine Altersdiskriminierung dar.
Im März 2012 wurde vom Land eine Staffelung der Besoldung nach geleisteten Berufsjahren eingeführt. Trotz dessen hatten rund 2.000 Beamte beim Finanzverwaltungsamt Widerspruch gegen ihre gezahlte Beamtenbesoldung eingelegt. Statt der vorab angekündigten Musterklage sollten die Beamten schließlich selbst Klage einlegen. Für die Gewerkschaften stellte dies ein „glatter Vertragsbruch“ dar.

Für diejenigen Beamten, die dann tatsächlich auch Klage einlegten, könnte es eine rückwirkende Nachzahlung ihrer Besoldung geben. Für das Land würde dies eine Belastung der Haushaltskasse zwischen sieben und 20 Millionen Euro darstellen, wie das Finanzministerium bereits kalkuliert hat. Dazu soll es jedoch nicht kommen, da sich Bund und Länder bereits darauf verständigt haben, Anträge auf Nachzahlung sofort abzulehnen.

Der EuGH verhandelt derzeit ebenso in ähnlicher Angelegenheit: nämlich über die Beamtenbesoldung nach Erfahrungsstufen. Hintergrund hier sind die 26.000 Landesbeamten, die noch nicht die letzte Besoldungstufe erreicht haben, aber nach Ansicht der GdP sofort in die höchste Stufe eingruppiert werden müssten. Sollten die Beamten Recht bekommen, so drohen dem Land dann Mehrkosten in Höhe von 115 Millionen Euro.

Quelle: ln-online.de