16. September 2013
Laut Medienberichten soll der Generalanwalt Yves Bot beim EU-Gerichtshof den Einspruch des EU-Rates gegen die Besoldungserhöhung im Jahre 2011 als nichtig erklärt haben. Somit würden die rund 50.000 EU-Beamten eine rückwirkende Anhebung der Beamtenbesoldung um 1,7 Prozent ab Juli 2011 erhalten.
Im Jahre 2011 hatten sich die EU-Mitgliedsländer in Anbetracht der Wirtschaftskrise gegen die Anhebung der Besoldung ausgesprochen, die von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde. Dauraufhin legte die EU-Kommission Klage ein.
Das Ergebnis im Schlussantrag des Generalanwalts enthält die Nichtigkeit des Beschlusses des EU-Rates. Für das Aussetzen der Besoldungserhöhung im Rahmen einer Ausnahmeregelung in Krisenzeiten hätten nicht die entsprechenden Voraussetzungen vorgelegen.
Für EU-Richter stellen die Schlussanträge und Ansichten der Generalanwälte keine verpflichtende Folgung in der Urteilsfällung dar. Im Regelfall folgen sie ihnen jedoch.
Quelle: focus.de