11. September 2013
Gemäß dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm müssen Elter auch dann Unterhalt zahlen, wenn das Kind bei einem Großelter lebt. Dies geht aus dem Urteil des OLG Hamm hervor (Az.: 2 WF 98/13).
Bildquelle: © SP-PIC – Fotolia.com
Der Bedarf des Kindes vermindert sich nicht, wenn das Kind bei einem Großelter lebt. Somit muss der Elter Unterhalt leisten. Hintergrund für das Urteil war ein 18 Jähriger, der von seinem Vater 450 Euro Unterhalt pro Monat forderte, da er noch schulpflichtig war und kein BaföG erhielt. Zusammen mit seiner Großmutter lebte er kostenfrei in dessen Haushalt.
Das OLG entschied zu Gunsten des Kindes und begründete sein Urteil damit, dass die Lebenssituation des Kindes vergleichbar mit der eines Kindes mit eigenem Haushalt wäre. Die kostenfreie Unterkunft bei der Großmutter sei hier gegenstandslos zu betrachten. Ebenso sei die Großmutter nicht unterhaltspflichtig. Die Gewährung von einer kostenfreien Unterkunft und Verpflegung ist hier seitens der Großmutter als eine freiwillige Leistung zu betrachten. Somit ist der Vater vollständig unterhaltspflichtig.
Quelle: nwzonline.de