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Private Rentenversicherung – Die Sofort-Rente

24. Januar 2015

Charakteristisch für eine Private Rentenversicherung ist die Auszahlung der garantierten Leistung bis zum Tode des Versicherungsnehmers. Versicherungsnehmer können alle natürliche Personen wie Beamte, Akademiker, Angestellte im öffentlichen Dienst, Soldaten, Richter, Selbstständige usw. sein. Die PKV wird unabhängig der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt.

Es sind dabei zwei Arten von Privater Rentenversicherung zu unterscheiden:

  1. Die Sofort-Rente
  2. Eine Rente mit einer langjährigen Beitragseinzahlung

Bei der ersten Variante, der Sofort-Rente, zahlt der Versicherungsnehmer den gesamten Rentenbetrag kurz vor Eintritt oder bei Eintritt in den Ruhestand ein. Daraufhin kann der Versicherungsnehmer schon im darauffolgenden Monat die erste Rentenauszahlung erhalten.

Die zweite Variante gestaltet sich komplett anders und ist so angelegt, dass der Versicherungsnehmer Rentenbeiträge über einen bestimmten Zeitraum, meist mehr als 20 Jahre, in die Private Rentenversicherung einzahlt. Bei Eintritt in die Rente wird schließlich ein vorher festgelegter Betrag monatlich dem Versicherungsnehmer ausgezahlt.

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Die Besten Sofort-Rente

Quelle: Rente & Co. Berechnet für Eintrittsalter 65 Jahre, Vertragsbeginn 2010, mit Beitragsrückgewähr. Männer erhalten eine deutlich höhere Sofort-Rente (Frauen werden älter!), wenn einmalig 100.000 Euro eingezahlt werden. Wichtig: Maßgeblich ist nicht die Prognose, sondern die Garantie.

Die Sofort-Rente

Diese Variante der Privaten Rentenversicherung ist vornehmlich für Personen über dem 50. Lebensjahr gedacht, die kurz vor oder schon in die Rente eingetreten sind. Die später auszuzahlenden monatlichen Rentenbeiträge werden bei der Sofort-Rente mittels einer Einmalzahlung vorher eingezahlt. Dazu wird häufig erspartes Kapital, eine betriebliche Abfindung oder eine Auszahlung der Lebensversicherung eingesetzt.

Die monatliche Rentenauszahlung ergibt sich dann aus der Höhe der eingezahlten Summe und den daraus resultierenden Überschussbeträgen. Wer also eine Summe von 100.000 Euro einzahlt wird eine deutliche Überschussbeteiligung aufgrund der Verzinsung erwarten können, als jemand, der hingegen nur 50.000 Euro einzahlt. Demnach spielt die Höhe der eingezahlten Einmalzahlung eine wichtige Rolle bei der letztendlichen Auszahlung der Rente. Zudem kann ein bestimmter Auszahlungsmodus gewählt werden. Der Versicherungsnehmer kann somit festlegen, ob er eine gleichbleibende, eine mit jedem höher werdenden Lebensjahr sinkende oder eine steigende monatliche Auszahlung wünscht.

Beachten sollte man auch die Steuerbelastung der ausgezahlten Rente. Diese ist mit jedem Lebensjahr unterschiedlich hoch angesetzt. Somit müssen Versicherungsnehmer, die eine Rentenauszahlung ab 61 Jahren oder schon früher eine Steuerbelastung von 18 Prozent erdulden. Liegt die Rentenauszahlung beim 62. Lebensjahr, so werden 21 Prozent fällig, beim 63. Lebensjahr 20 Prozent, beim 64. Lebensjahr 19 Prozent und beim 65. Lebensjahr oder später nur noch bei 18 Prozent. Trotz dessen ist die Steuerbelastung insgesamt wesentlich geringer als bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Dort werden 50 Prozent der Rentenauszahlung besteuert.

Die richtige Wahl der Privaten Rentenversicherung

Versicherungsnehmer, ob Beamte, Angestellte, Arbeiter, Selbstständige oder Akademiker sollten bei der Wahl der Privaten Rentenversicherung in erster Linie auf die garantierten Auszahlungsbeträge, die sogenannten Garantie-Werte, achten. Diese sind, wie der Name schon sagt, garantiert und werden dem Versicherungsnehmer zu 100 Prozent ausgezahlt. Verstirbt der Versicherungsnehmer innerhalb der Auszahlungszeit, der Garantiezeit (5, 10 oder 15 Jahre nach Renteneintritt), so wird die verbleibende Garantiesumme solange weiter an die eingesetzten Erben ausgezahlt, bis die jeweilige Garantiezeit vollständig erloschen ist. Sollte der Versicherungsnehmer nach der Garantiezeit sterben, werden keine Beiträge trotz eventueller verbleibender Restsumme ausgezahlt. Die Höhe der Rente ist zudem auch von der gewählten Garantiezeit abhängig. Demzufolge sollten Versicherungsnehmer sich nicht von der höheren garantierten Rentenauszahlung blenden lassen.

Viele Versicherer locken jedoch mit vermeintlich hohen Prognosen, die letzten Endes nicht ausgezahlt werden müssen, da diese nicht Bestandteil des festen Vertrages sind. Deshalb sollten Versicherungsnehmer sich nicht von Werten hoher Prognosen blenden lassen, sondern auf die tatsächlichen Garantie-Werte achten.
Festlegen sollten Versicherungsnehmer zudem die Verwendung der frei werdenden Überschussanteile. Zur Auswahl steht eine sofortige Auszahlung oder Ansparung der Zinsen, die schließlich wenn gewünscht, in eine erneute Rente eingezahlt werden kann.

Siehe auch:

Riester-Rente: Wie gut sind einige Angebote