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Glossar: Pensionskasse

Ein Arbeitgeber kann eine sogenannte Pensionskasse gründen, um die Altersversorgung seiner Mitarbeiter zu garantieren. Die Rechtsform ist ein Versicherungsverein der auf Gegenseitigkeit errichtet wird. Es wird eine Satzung festgelegt, die beinhaltet wie hoch die Beiträge sind, die der Arbeitgeber in die Pensionskasse einzahlen möchte. Die Pensionskasse ist auch berechtigt ein eigenes Vermögen anzusammeln, deren Erlös dann den Renten zugute kommt. Als VVaG unterliegt die Pensionskasse der Versicherungspflicht durch die Bundesanstalt der Finanzleistungsaufsicht.