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Verfassungswidrig: Nullrunde für Beamte

14. Juni 2013

In NRW sollen Beamte, die höher besoldet werden (Richter, Staatsanwälte und Lehrer) zwei Nullrunden hinnehmen und somit keine Erhöhungen der Besoldung erhalten. Der Rechtswissenschaftler Ulrich Battis stellt hingegen fest, dass der von der rot-grünen Landesregierung geplante Gesetzentwurf verfassungswidrig sei – hierzu äußern sich nächste Woche Gutachter im Düsseldorfer Landtag. Vertreter der Steuergewerkschaft und kommunale Spitzenverbände wollen sich ebenfalls zu den Plänen äußern.

Dass Beamte besondere Opfer erbringen müssen, ist so nicht hinnehmbar. Battis stellte fest, dass die Finanzlage eines Landes nicht einzig als Grundlage für Nullrunden herangezogen werden kann. Nur weil einige Berufsgruppen ein besonderes Treueverhältnis haben, sind sie nicht mehr als andere dazu verpflichtet, zur Konsolidierung des öffentlichen Dienstes beizutragen.

Durch die Pläne der rot-grünen Regierung sind Gehaltsunterschiede zwischen den einzelnen Berufsgruppen nicht mehr direkt zu erkennen, eine angemessene Besoldung müsse je nach Funktion und Aufgabe stattfinden, so Battis.

Eine geplante Nullrunde für hochrangige Beamte in Schleswig-Holstein ist hingegen vom Tisch. Durch höhere Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich konnte eine Nullrunde abgewendet werden.

Quelle: rp-online.de

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