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Urteil: Ehegatten-Splitting

07. Juni 2013

Die eingetragene Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare gibt es seit dem Jahr 2001 in Deutschland. Allerdings war dies bisher mit mehr Pflichten als angemessenen Rechten verbunden. Nach der Festigung des Adoptionsrechtes durch das Bundesverfassungsgericht folgte jetzt die Entscheidung, dass homosexuelle Paare das Recht auf Ehegatten-Splitting bekommen sollen wie auch heterosexuelle Paare. Demzufolge sind gleichgeschlechtliche Lebenspartner gemäß des Bundesverfassungsgerichts im Steuerrecht gleichgestellt.

Ehegatten-Splitting für homosexuelle Paare

Bildquelle: © Galina Barskaya – istockphoto.com

Hierzu entschieden die Karlsruher Richter, dass es verfassungswidrig sei, homosexuellen Paaren die Steuervorteile nicht zu gewähren. So würde die ungleiche Behandlung gegen den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitssatz verstoßen. Sachliche und gewichtige Gründe für eine bestehende ungleich Behandlung sah das Gericht jedoch nicht.

Vom Gericht wurde verlangt, dass die Gesetze zum 1. August 2001 (Beschluss der eingetragenen Lebenspartnerschaft) rückwirkend geändert werden. Bis diese Änderung eintritt, schlugen die Karlsruher Richter vor, die bestehenden Regelungen übergangsweise entsprechend auf die eingetragene Lebenspartnerschaft anzuwenden, sodass beim Ehegatten-Splitting beide Partner steuerlich zusammen veranlagt werden.

Lesben- und Schwulenverband begrüßt Urteil

Der Lesben- und Schwulenverband hieß dieses Urteil willkommen und begrüßte dies sehr. Laut „mdr.de“ sprach jedoch die FDP von „einem Schuss vor den Bug der Union“, denn diese habe sich als Blockierer gezeigt. In Berlin sagte Generalsekretär, dass es ein Trauerspiel sei, dass CDU/CDSU nicht von sich aus zu einer Änderung des Gesetzes bereit waren. Volker Beck, der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, sieht nun die Koalition als blamiert an. So hätten es Union und FDP bei Jahressteuergesetzverhandlungen verhindert, dass eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgestellt werden. Jetzt müsse der Bundestag dies eilig nachholen.

Auch Kristina Schröder (Bundesfamilienministerin) sieht das Karlsruher Urteil positiv und stellte zugleich eine Steuerrechtsänderung in Aussicht. Zudem erklärte Außenminister Guido Westerwelle laut „mdr.de“, dass der Staat liebende Menschen, die Verantwortung übernehmen würden, nicht diskriminiert werden dürften.

Mehrausgaben sollen überschaubar bleiben

Das Land Thüringen nimmt an, dass das Karlsruher Urteil nur wenige Auswirkungen auf die Finanzen haben werde. Dem „MDR Thüringen“ gegenüber erklärte Alexander Flachs (Sprecher des Finanzministeriums), dass er den jährlichen Verlust auf unter einer Millionen Euro schätze und dass das Land dies verkraften könne. Mit Rückzahlungsforderungen rechne er nicht, da bereits früher Paare in eingetragenen Lebensgemeinschaften vor den Finanzbehörden –wenn sie sich gewehrt hätten – wie Ehepaare behandelt worden seien.

Festigung des Adoptionsrechts

Schon im Februar diesen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht das Adoptionsrecht gestärkt. So wurde entschieden, dass homosexuelle Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ein von ihrem Lebenspartner angenommenes Kind auch adoptieren können. Dabei war diese Sukzessivadoption bisher nur heterosexuellen Ehepaaren erlaubt. Schon damals prangerten die Richter diese verfassungswidrige ungleiche Behandlung an, denn die Rechte der Lebenspartner sowie der Kinder würden hiermit verletzt.

Quelle: mdr.de