Mit der Notarbestätigung übernimmt der Notar, mit notarieller Bestätigung, die Haftung für die Richtigkeit der Eintragung der Grundbuchschuld, ausschlaggebend ist dabei in erster Linie die Rangordnung der Grundbuchschuld. Ist die Notarbestätigung vorhanden, kann die Kreditgebende Bank das Darlehen schon vor der endgültigen Eintragung auszahlen.
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