Der Nutzer des Nießbrauchs ist berechtigt, dass ihm überlassene Grundstück in seinen Besitz zu nehmen und sämtliche Nutzungen aus dem ihm überlassenen Grundstück in Anspruch zu nehmen. Im Gegenzug muss er auf seine Kosten das Grundstück in Ordnung halten und die laufenden Kosten zu tragen. Diese Kosten sind zum Beispiel die Grundgewerbssteuer und Instandhaltungskosten. Der Nießbrauch eines Grundstücks kann nicht übertragen werden und ist auch nicht vererbbar.