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Das Aus für Lohnsteuerkarte – ELSTER II-Verfahren kommt

06. Januar 2011

Ab 2011 sollen Lohnsteuerdaten nur noch auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermittelt werden.

Änderungen durch den Wegfall der Papierform

Arbeitnehmer im sowie außerhalb des öffentlichen Dienstes einschließlich Beamte sowie Arbeitgeber haben mit dem Wegfall der Papierform einige Änderungen zu beachten:

  1. Die Gültigkeit der Lohnsteuerkarte 2010 in Papierform ist bis Ende 2011 vorhanden
  2. Personen, die zum ersten Mal 2011 eine Lohnsteuerkarte benötigen, können beim zuständigen Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen
  3. Zukünftig müssen Änderungen statt den Meldeämtern den Finanzämtern mitgeteilt werden
  4. Änderungen können die Lohnsteuerklasse, Anschrift, Kinderanzahl, Status, Trennung oder Freibeträge betreffen
  5. Für Änderungen sind Anträge zu stellen
  6. Eingetragene Freibeträge für das Jahr 2010 gelten automatisch für 2011 weiter
  7. Nach Eheschließung 2011 wird automatisch bei Arbeitnehmertätigkeit beiden Ehepartnern die Lohnsteuerklasse 4 unterstellt, Änderungen müssen dann beim Finanzamt angezeigt werden
  8. Verringerte Freibeträge, beispielsweise durch einen minimierten Fahrweg zur Arbeitsstelle, sollten rechtzeitig dem Finanzamt mitgeteilt werden, sonst können erhebliche Nachzahlungen bezüglich der Einkommenssteuerveranlagung drohen
  9. Ab 2012 müssen Freibeträge sowie alle anderen Angaben erneut beim Finanzamt bis 30. November beantragt werden, eingereichte Anträge nach dem Stichtag werden nicht mehr berücksichtigt

Vorteile des ELSTER-Lohn II-Verfahrens

  1. Schnellere Aufnahme und Bearbeitung der Daten
  2. Durch Übergabe der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) an das Finanzamt sind keine verschiedenen Ämterwege mehr notwendig – das Finanzamt ist zentrale Anlaufstelle
  3. Gebühren für eine Ersatzlohnsteuerkarte entfallen aufgrund der elektronischen Übermittlung der Daten
  4. Höhere Sicherheit bezüglich der personengebundenen Daten

Quelle: elster.de