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Lohnsteuer-Freibeträge für 2013 beantragen

14. Oktober 2012

Wegen der Umstellung von der Übergangszeit 2011/2012 auf das elektronische Steuerverfahren ELStAM müssen die Lohnsteuer-Freibeträge wie vor der Übergangszeit erneut jährlich beantragt werden.

ELStAM steht als Abkürzung für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale, welche mit Hilfe eines Übermittlungssystem, welches wiederum zukünftig alle Daten, die im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit erhoben werden, digital zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern übertragen werden. Zum 1. Januar 2013 soll das neue Verfahren angewendet werden.

Lohnsteuerkarte.jpgIn der Übergangszeit 2011/2012 wurden die Lohnsteuer-Freibeträge automatisch in das nächste Jahr übernommen. Das gilt nun nicht mehr. Mit der Einführung des ELStAM-Verfahrens 2013 müssen die Freibeträge neu beantragt werden – und das jedes Jahr auf´s Neue. Eine Ausnahme besteht bei Menschen mit einer Behinderung und Hinterbliebenen.

Bildquelle: Wikipedia.de

Hier werden die Pauschbeträge, die schon über das Jahr 2012 hinaus den Betroffenen gewährt wurden, antragslos weiter gewährt. Ein neuer Antrag muss also nicht gestellt werden.

Ab Oktober 2012 können Lohnsteuer-Freibeträge beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dies gilt beispielsweise für eine Berücksichtigung der Kosten, die bei Berufspendler oder volljährigen Kindern entstehen. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte der entsprechende Antrag postalisch gesendet werden. Bei einer Berücksichtigung der Freibeträge innerhalb der ersten ELStAM-Abrechnung sollte bis Ende 2012 die Antragstellung erfolgen.

Ab 01. Januar 2013 können die jeweiligen ELStAM von Arbeitnehmern online im ElsterOnline-Portal eingesehen werden. Dazu ist jedoch vorab eine Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer notwendig. Die Registrierung ist kostenfrei und einmalig.
Vordrucke und Formulare finden Sie hier: Vorducke – Formulare

Quelle: bundesfinanzministerium.de

Siehe auch:
Elektronische Lohnsteuerkarte wird erst 2013 eingeführt
ELENA wird von Regierung abgeschafft – ELStAM bleibt
Das Aus für Lohnsteuerkarte – ELSTER II-Verfahren kommt