22. März 2015
Kirchenbeamte sind entweder in der römisch-katholischen oder in der evangelischen Kirche in verschiedenen Ämtern tätig. Das wohl bekannteste Amt ist das des Pfarrers. Kirchenbeamte werden gemäß der entsprechenden Besoldungsordnung besoldet. Je nach Glaubensausrichtung werden die jeweiligen Ämter den Laufbahnen und Besoldungsgruppen zugeordnet.
Kirchenbeamte erhalten ebenso wie andere Beamte in anderen Berufen auch eine Beihilfe. Zudem werden ein Familienzuschlag und eine jährliche Sonderzahlung gewährt, wobei die Höhe der Zuschläge und der Grundbesoldung vom jeweiligen Land bzw. vom Bund abhängen.
Sollte ein Kirchenbeamter einen Kredit benötigen, so kann er spezielle Kredite für seine Laufbahn in Anspruch nehmen. Beamte sind jedoch nicht an bestimmten Vorgaben gebunden und können auch außerhalb des Kirchenbereiches einen Kredit beantragen. Eine besonders günstige Alternative zum Kirchenkredit ist das Beamtendarlehen, was mit sehr niedrigen Zinsen und kleinen Monatsraten geradezu aus dem Bereich der Kredite hervorsticht.
Die Eigenschaften eines Beamtenkredits können kurz und knapp zusammengefasst werden:
Beamtendarlehen können nicht von jedem Kunden beantragt werden. Diese Art von Kredit steht nur Beamten im aktiven Dienst und auf Widerruf zu. Angestellte im öffentlichen Dienst ab einer Beschäftigungsdauer von 5 Jahren gehören ebenso zu den Klientel.
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