21. Oktober 2012
Als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar nennt Verfassungsrichter Udo Di Fabio das Streikrecht für bestimmte Beamtengruppen wie Lehrer. Er festigt mit seiner neuen Studie, die auch der Deutsche Beamtenbund gutheißt, die Ansicht, dass es in Zukunft ein Streikverbot für Beamte geben könne. Bisher war dies vor allen Dingen in der Türkei beantragt worden, doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte sich gegen ein generelles Verbot ausgesprochen.

Bildquelle: © Stefan Merkle – Fotolia.com
Wiederholt waren in der Vergangenheit Klagen von beamteten Lehrern eingegangen, die sich ein Streikrecht gerichtlich erkämpfen wollten. Der Dbb (Deutsche Beamtenbund) hatte sich bisher sehr klar für ein Streikverbot eingesetzt und sagte, dieses beeinträchtige die gewerkschaftlichen Interessen überhaupt nicht“.
Di Fabio hatte im Rahmen der Studie festgestellt, dass die deutsche Geschichte bisher stets sehr gut gefahren sei, ein aufgeklärtes Beamtentum in nicht-hoheitliche Positionen zu setzen, doch würden diese nun streiken, müsste eine gesetzliche Unterscheidung zwischen den Beamtengruppen stattfinden, die nur einer Gruppe die Streiks erlaubt. Diese Konstellation stünde im Widerspruch mit dem Grundgesetz und daher sei ein Streikrecht für Beamte nicht durchführbar.
Peter Heesen, Bundesvorsitzender des dbb, kündigte hernach an, die Parlamente und zuständigen Gerichte in Kürze „mit dem Gutachten zu versorgen“, damit Beamte verstünden dass und wieso ihnen auch in Zukunft kein Streikrecht zukommen wird und jeder wisse „was er tunlichst nicht tun sollte, um nicht zu Problemen zu kommen“.
Quelle: welt.de
Siehe auch:
Urteil: Kein Streikrecht für verbeamtete Lehrer
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