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Beamte haben weiterhin kein Streikrecht in Deutschland

21. Oktober 2012

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in seinem Urteil (3d A 317/11.O) das Streikverbot für Beamte in Deutschland bekräftigt. Der Beamtenbund begrüßte die Entscheidung der Richter.

Hintergrund für das Urteil war eine klagende Lehrerin, die im Jahre 2009 an Streikaktionen teilnahm und dafür von ihrem Dienstherrn ein Bußgeld im Rahmen einer Disziplinarstrafe in Höhe von 1.500 Euro auferlegt bekam. Dagegen legte sie Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein, welches zugunsten der Lehrerin entschied. Dabei berief sich das Gericht auf die Regelungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), welches in zwei Fällen in den vergangenen Jahren für streikende Beamte entschied. Der Dienstherr der Lehrerin, das Land Nordrhein-Westfalen, legte jedoch Berufung gegen das Urteil ein und gewann vor dem OVG.

Das OVG entschied zugunsten des Dienstherrn und begründete seine Entscheidung auf die hergebrachten Grundsätze des Beamtentums, die im Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankert sind. Da das Grundgesetz über den Regelungen des EGMR steht, so hat dieses in Deutschland mehr Gewichtung. Die Regelungen des EGMR haben in Deutschland dagegen die Gewichtung eines einfachen Bundesgesetzes.

Quelle: dbb.de

Siehe auch:
Streikrecht für Beamte