Hypothekendarlehen sind ein wichtiger Grundbaustein in der privaten Immobilienfinanzierung. In der Regel werden mit einem Hypothekendarlehen der Neubau eines Hauses, die Sanierung eines Hauses oder der Erwerb eines Hauses finanziert. Eine Beschränkung im Verwendungszweck gibt es nicht. Das Darlehen, welches zur Finanzierung der genannten Zwecke aufgenommen wird, wird mittels des Hypothekendarlehens abgesichert.
Mit einem Hypothekendarlehen wird das Grundpfandrecht eingesetzt. In einfachen Worten ausgedrückt bedeutet dies: das Haus wird beliehen und dient als Sicherheit bei der Kreditvergabe. Kommt der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, geht die Immobilie an den Kreditgeber über. Darlehensgeber sind Kreditinstitute (Banken), Bausparkassen und Lebensversicherungsgesellschaften.
Zum einen bekommt der Darlehensnehmer günstigere Konditionen, da sein Darlehen abgesichert ist, durch die beliehene Immobilie. Kommt er in Zahlungsverzug, muss er nicht für die beliehene Summe aufkommen, sondern kann sie durch den Haus/Immobilienverkauf absichern. Dies ist zum Beispiel bei einem ungesicherten Ratenkredit nicht möglich.
Der Immobilienverkauf wird erschwert. Parallel zum Verkauf der Immobilie muss eine Ablösung des Darlehens erfolgen. Dies kann dazu führen, dass der Verkauf durch seine Komplexität erschwert wird.
Ein Hypothekendarlehen, ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen. Bei ein Aufhebungsantrag muss der Rückzahlungsbetrag des Hypothekendarlehens vom Tag der vorzeitigen Rückzahlung x bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Zinsbindung bzw. dem Eingreifen eines gesetzlichen Kündigungsrechtes x ein Zins- und Tilgungsplan erstellt. Hieraus werden die Zinsbeträge errechnet, die bis zum Ende der Zinsbindungsfrist angefallen wären.