BeamtendarlehenDer zinsgünstige Kredit für alle Mitarbeiter des öff. Dienstes.
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Glossar: Hypothek

Die Hypothek zählt zu den Grundpfandrechten bei einem Immobilienkauf und wird seitens des Darlehensgebers als Sicherheit eingesetzt. Der Hypothekeninhaber ist berechtigt eine Zahlung aus der Veräußerung des Grundstücks zu fordern. Bedient der Gläubiger seine Hypothek regelmäßig, entstehen keine weiteren Forderungen. Fällt die Bedienung aus, dann ist der Hypothekenbesitzer berechtigt eine Zwangsvollstreckung einzuleiten, um seine Hypothek zu bedienen. Lasten mehrere Hypotheken auf einem Grundstück, dann ist per Rangfolge festgelegt, welche Hypothek zuerst bedient wird. In manchen Fällen kann es vorteilhafter sein, mehrere Hypotheken durch einen Kredit abzulösen, um die Zinsen zu verringern.
Für Beamte und Beamtinnen, Akademiker und Angestellt des öffentlichen Dienstes, empfiehlt sich das Zinsgünstige und attraktive Beamtendarlehen, welches bei ausreichender Bonität auch zur Umschuldung eingesetzt werden kann.