25. Januar 2013
Durch eine Umschuldung können schon bestehende Kredite zusammengefasst und durch einen neuen einzigen Kredit abgelöst werden. Der Vorteil darin liegt in der Überschaubarkeit der Fälligkeiten, aber auch oftmals in der Reduzierung der Belastungen.

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Denn mit einem zinsgünstigen Darlehen, wie beispielsweise mit einem Ratenkredit oder mit einem Beamtendarlehen, kann sich durch die niedrigeren Zinsen die Restschuld durch die Zusammenfassung der vorherigen Kredite erheblich minimieren.
Experten raten Verbrauchern dann eine Umschuldung vorzunehmen, wenn die bestehenden Kredite in der Zinsbelastung erheblich über diverse aktuelle Kreditangebote liegen. Dabei gilt folgender Leitsatz: Je höher die Restschuld und je länger die Laufzeit ist, desto profitabler kann eine Umschuldung sein.
Im Regelfall können Kredite frühestens nach einer 6-monatigen Laufzeit gekündigt werden. Dabei muss häufig eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden. Die Umschuldung und die bürokratischen Aufwände werden meistens vom neuen Institut problemlos vorgenommen. Untersagt werden kann eine Umschuldung dann, wenn beispielsweise noch sonstige Altlasten bzw. Schulden bei der alten Bank bestehen.
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