Jede Gemeinde erhebt auf den Besitz eines Grundstücks die Grundsteuer. Bemessen wird die Grundsteuer nach dem Wert des Grundstücks. Sie ist auch zu zahlen, wenn nur ein Teileigentum vorliegt oder Erbbaurechte vorliegen. Die Grundsteuer ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. So kann es passieren, dass in einer Gemeinde eine sehr niedrige Grundsteuer erhoben wird und in anderen Gemeinden die Grundsteuer relativ hoch bemessen ist. Daher ist die Grundsteuer in den verschiedenen Gemeinden auch unterschiedlich hoch und kann nicht bundesweit angegeben werden. Berechnet wird die Grundsteuer nach dem Einheitswert des Grundstückes und dann multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz der betreffenden Gemeinde.