Die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte, im Nachfolgenden (GPÄ) und (GOZ) genannt, regelt die abrechenbaren Leistungen der Ärzte. Die Bundesregierung erlässt diese Gebührenordnung. Den Steigerungsfaktor der jeweiligen Grundgebühr legt der Arzt selbst fest, hat aber auch die Verantwortung dies genauestens zu erfüllen. Ein Überschreiten des jeweilig festgelegten Satzes ist zu begründen.