Eine weitere Sicherheit der Versicherungsträger ist der Garantiezins. Eine Mindestverzinsung wird über die gesamte Laufzeit garantiert und die Zinsen werden mit Ablauf des Vertrages ausgezahlt. Die maximale Verzinsung wird festgelegt. So wird eine Begrenzung des Garantiezinses nach oben hin gesichert, da die langen Laufzeiten einen oft nicht marktgerechten Zins garantieren. Sollten Versicherer den Marktzins nicht erwirtschaften können, drohen ihnen Verluste, die so umgangen werden.
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